23-jähriger Hammer-Angreifer: Gericht bestellt neues Gutachten
Quelle: Tele 1
Den Antrag auf ein neues Gutachten war von der Verteidigung gestellt worden, das Gericht hiess ihn nach kurzer Beratung gut. Das Gericht erwarte von einem neuen Gutachten Auskunft zur Diagnose, zur Prognose und zur Schuldfähigkeit, sagte die Vorsitzende.
Ein Gutachter, den das Gericht befragte, stellte drei mögliche Hypothesen zur psychischen Erkrankung in den Raum. Das Gericht wisse nicht, welche die wahrscheinlichste sei, sagte die Gerichtsvorsitzende. Es wäre nicht sachgerecht, einfach von der für den Beschuldigten günstigsten Hypothese auszugehen.
Mitbewohner mit Hammer getötet
Die Luzerner Staatsanwaltschaft wirft dem 23-Jährigen vor, dass er 2018 einen 64-Jährigen Mitbewohler in der «Pension Zihlmatt» mit einem Hammer angegriffen und getötet haben soll. (PilatusToday berichtete) Der Mann bestreitet die Tat nicht. Als Begründung für die Tat hatte er gemäss Staatsanwaltschaft angegeben, dass das Opfer «alt und grusig» war und «auch schon halbtot ausgesehen» hatte.
Die Staatsanwaltschaft fordert für den Mann eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren. Diese sei zugunsten einer stationären Massnahme aufzuschieben.
(sda/red)