Der Vater und der Sohn haben sich aus dem Corona-Hilfsprogramm Kredite für zwei Firmen erschlichen, in deren Leitung die beiden involviert sind. Laut der Anklageschrift beantragten die Beschuldigten aus dem Kanton Luzern für das eine Unternehmen einen Kredit von über 120'000 Franken und für das andere einen Kredit von über 245'000 Franken. Dies jeweils mit falschen Angaben zum Umsatz.
Über vier Jahre Gefängnis für den Vater
Das Kriminalgericht sprach den 65-jährigen Vater des mehrfachen Betrugs, der Urkundenfälschung und des Steuerbetrugs schuldig. Das geht aus dem Urteil hervor, welches am Donnerstag veröffentlicht wurde. Der bereits vorbestrafte Buchhalter muss vier Jahre und zwei Monate ins Gefängnis.
Sein 37-jähriger Sohn erhielt eine Gefängnisstrafe von dreieinhalb Jahren, wobei zu den Wirtschaftsdelikten noch Waffen- und Drogendelikte dazukamen. Auch er war bereits früher von einem Gericht verurteilt worden. Er muss zudem eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 90 Franken bezahlen.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Vater und Sohn müssen dem Staat eine Ersatzforderung von 50'000 Franken sowie der Privatklägerin, die für die Covid-Kredite bürgte, Schadenersatz von 150'000 Franken bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
sda