445'000 Franken-Busse für Musik Hug
Weil Musik Hug Preisabsprachen im Flügel- und Klavier-Vertrieb gemacht haben soll, büsste die Wettbewerbskommission das Unternehmen mit 445'000 Franken.
Das Bundesverwaltungsgericht beurteilt die Sanktion als verhältnismässig. Sie weist die Beschwerde des Luzerner Musikunternehmens ab.
Ursprünglich 1,3 Mio. Busse
Kartellrechtliche Sanktionen dürfen weder den Konkurs eines Unternehmens herbeiführen, noch dessen Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen.
Aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht geht hervor, dass die Busse für die Musik Hug AG finanziell tragbar ist. Die Wettbewerbskommission hatte die Busse wegen der finanziellen Situation des Unternehmens bereits von rund 1,3 Millionen Franken heruntergesenkt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Ausschreibung für Zürcher Hochschule führte zu Musik Hug
Das Hochbauamt des Kantons Zürich beabsichtigte im April 2012 Flügel und Klaviere für die Zürcher Hochschule der Künste anzuschaffen. Im Rahmen dieser öffentlichen Ausschreibungen stellte es Hinweise auf eine Preisabsprache zwischen zweier Klavieranbieter sowie der Musik Hug AG fest.
Daraufhin informierte das Hochbauamt die Wettbewerbskommission. Diese eröffnete ein Verfahren und sprach gegenüber der Musik Hug AG schliesslich eine Busse in Höhe von 445'000 Franken wegen Preisabsprachen aus. Das Musikunternehmen legte dagegen eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein.