72-Jährige musste sich erst oben, dann unten entblössen
Widerrechtlich und entwürdigend sei die Leibesvisitation gewesen. Das erklärte die Seniorin in ihrer Beschwerde an das Kantonsgericht, die sie gegen die Luzerner Polizei eingereicht hatte. Die Richter hiessen die Beschwerde gut, schreibt die «Luzerner Zeitung».
Am 22. Februar dieses Jahres rückten Angehörige der Luzerner Polizei aus, um einen Mann zu suchen, der aus der Psychiatrie entwichen war. Sie fanden nur dessen Mutter. Die 72-Jährige musste dann auf dem Posten nacheinander Ober- und Unterkörper komplett ausziehen. Das Kantonsgericht kommt zum Schluss: Diese Leibesvisitation ging zu weit. Es habe keinen erkennbaren Grund dazu gegeben.
Es ist nicht der erste Schuss vor den Bug der Luzerner Polizei, wenn es um die Praxis des Entkleidens von Festgenommenen geht.
Den gesamten Artikel findest du bei der «Luzerner Zeitung».
(red.)