Billettesteuer Luzern

«Abschaffung könnte mit Erhöhung des Steuerfusses verbunden sein»

13.10.2020, 18:58 Uhr
· Online seit 13.10.2020, 12:02 Uhr
Die 1892 eingeführte «Lustbarkeitsteuer», heute besser bekannt als Billettsteuer für Veranstaltungen, könnte im Kanton Luzern bald ausgedient haben. Die Luzerner Kantonsregierung will zusammen mit den betroffenen Gemeinden prüfen, welche Folgen eine Abschaffung dieser Abgabe hätte.

Quelle: PilatusToday

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«Mit meiner Motion forderte ich die Abschaffung der Billettsteuer», sagt Kantonsrat Damian Hunkeler (FDP) gegenüber PilatusToday und Tele 1. Die Steuer sei aus dem Jahr 1892 und aus anderen Gründen eingeführt worden. «Ursprünglich war es eine Lustbarkeitssteuer. Man besteuerte die Belustigung der Menschen und spendete dies den Armen.» Heute diene die Steuer der Kulturfinanzierung. Dies könne aber auch komplett über das ordentliche Budget geschehen. «Das wäre transparenter und für alle einsehbar», so Hunkeler.

Stadt Luzern würden knapp 6 Millionen fehlen

Mit dem aktuellen Gesetz können Gemeinden im Kanton Luzern autonom Billette für Veranstaltungen mit bis zu 10 Prozent besteuern. «Wir nehmen im Jahr zwischen 5.5 und 6 Millionen Franken ein», sagt der Luzerner Stadtpräsident Beat Züsli. Für die Stadt Luzern wurde es keine andere Möglichkeit geben, bei einer Abschaffung die fehlenden Mittel aus dem allgemeinen Steuermittel zudecken. «Dies könnte sogar mit einer Erhöhung des Steuerfusses verbunden sein.» Züsli sieht die Steuer als kleiner Beitrag zur Entlastung der Stadt Luzern mit ihren Zentrumsaufgaben.

Dass die Steuer ein Nachteil für den Veranstaltungsstandort Luzern sei, sieht Züsli nicht. «Gewisse nationaltätige Veranstalter sagen, dass es ein Nachteil ist. Trotzdem stellen wir fest, dass es sehr viele Veranstaltungen in Luzern stattfinden.»

Folgen einer Abschaffung sollen überprüft werden

Auch die Kantonsregierung sieht in der Steuer weiterhin ein wichtiges Instrument zur Förderung von Sport und Kultur. «Die Steuer verteure aber auch den Billettpreis. Dies könne einen Veranstalter davon abhalten einen Anlass hier durchzuführen», erklärt der Luzerner Finanzdirektor Reto Wyss. Die Regierung beantragt in ihrer Stellungnahme, dass die Motion als Postulat erheblich erklärt werden soll. «Es ist ein Thema, welches immer wieder kommt. Wir sind der Meinung, dass es nun Zeit ist, das Thema auszudiskutieren.» Dazu möchte die Regierung die betroffenen Gemeinden miteinbeziehen. «Wir möchten nicht selbständig als Kanton einen Schluss ziehen», so Wyss zum gewählten Vorgehen.

Die Steuer betrifft Veranstaltungen in der Stadt Luzern, in der Stadt Kriens und in den Gemeinden Ebikon, Willisau, Malters sowie Emmen.

(red.)

veröffentlicht: 13. Oktober 2020 12:02
aktualisiert: 13. Oktober 2020 18:58
Quelle: PilatusToday

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