Gesundheit

Absichtserklärung zwischen Kantonsspital Obwalden und LUKS-Gruppe

01.05.2023, 13:04 Uhr
· Online seit 01.05.2023, 10:55 Uhr
Um den Spitalstandort Obwalden zu sichern, streben das Kantonsspital Obwalden und die Luzerner Kantonsspitalgruppe LUKS einen Spitalverbund an. Mit einer gemeinsamen Absichtserklärung wurde nun der Grundstein für die künftige Zusammenarbeit gelegt.
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Die steigenden Gesundheitskosten und der Fachkräftemangel setzen auch die Spitäler unter Druck. Um trotzdem die Versorgungssicherheit und den stationären Patientinnen und Patienten eine optimale Pflege gewährleisten zu können, müssen Leistungen, Prozesse und Strukturen über die Regionen und Kantone hinaus bereitgestellt werden.

Die Obwaldner Regierung liess deshalb für eine künftige Zusammenarbeit die sogenannte Vorstudie KLUG erstellen. Daran beteiligt waren die KLUG-Partner, die beiden Spitalunternehmen KSOW und die LUKS Gruppe. Es handelt sich um eine erste gemeinsame Sicht auf das Thema «mögliche Zusammenführung der KSOW und der LUKS Gruppe». Die gewonnenen Erkenntnisse sollen nun weiterentwickelt werden. Dazu ist es sinnvoll, dass sich die KLUG-Partner klar und verbindlich für eine Weiterentwicklung des Projekts aussprechen. Daher wurde eine Absichtserklärung von den beteiligten Partnern unterzeichnet mit folgenden Inhalten:

  1. Der Kanton Obwalden und die LUKS Gruppe streben eine gemeinsame Spitalversorgung bzw. die Zusammenführung des KSOW und der LUKS Gruppe an.
  2. Die akutsomatische Versorgung für die Bevölkerung des Kantons Obwalden soll eine hohe Qualität aufweisen und möglichst wirtschaftlich und wohnortsnahe erbracht werden. Die Notfallversorgung 7/24 ist sichergestellt.
  3. Der Kanton Obwalden bestellt bei der LUKS Gruppe die für den Spitalstandort Sarnen gewünschte akutsomatische Versorgungsleistung. Er sieht vor, dass am Standort Sarnen weiterhin stationäre und ambulante Leistungen angeboten werden.
  4. Die LUKS Gruppe stellt die vom Kanton Obwalden gewünschte Versorgung am Standort Sarnen sicher, sofern die einzelnen bestellten Leistungen die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) erfüllen und die erforderlichen Fachkräfte verfügbar sind.
  5. Die erbrachten Leistungen müssen entweder durch die ordentliche Abgeltung der Versicherer und Kantone finanziert oder durch gemeinwirtschaftliche Leistungen (GWL) des Kantons Obwalden finanziell gedeckt sein.
  6. Das KSOW (exkl. Immobilien) ist in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft zu überführen. Die LUKS Gruppe übernimmt 60% der entsprechenden Aktien. 40% hält der Kanton Obwalden. Die Beziehung der Aktionäre wird mit einem Aktionärsbindungsvertrag (ABV) geregelt.
  7. Die Spitalimmobilien am Standort Sarnen werden in eine Spital-Immobilien-Gesellschaft überführt, welche zu 100% dem Kanton Obwalden gehört.
  8. Die Vertragsparteien planen die Zusammenführung des KSOW mit der LUKS Gruppe. In einem ersten Schritt – noch vor der rechtlichen Integration des KSOW in die LUKS Gruppe – soll die Zusammenarbeit der beiden Spitalunternehmen durch einen Rahmenvertrag geregelt und wo sinnvoll und möglich intensiviert werden.
  9. Es ist beabsichtigt, dass fünf Jahre nach der Unterzeichnung des Rahmenvertrages das KSOW als Tochterunternehmen der LUKS Gruppe geführt wird. Ab diesem Zeitpunkt wird das KSOW in die Organisationsstruktur der Regierungsrat LUKS Gruppe integriert. Anschliessend ist das KSOW in die weiteren LUKS-Strukturen und -Prozesse einzubinden.

Weiteres Vorgehen

Der Regierungsrat des Kantons Obwalden und der Verwaltungsrat der LUKS Gruppe haben ein Projektteam beauftragt, einen Rahmenvertrag zu erarbeiten. Parallel dazu hat der Regierungsrat sicherzustellen, dass die nötigen rechtlichen Vorbereitungen für den geplanten Zusammenschluss des KSOW mit der LUKS Gruppe zeitnah an die Hand genommen werden kann.

(red.)

veröffentlicht: 1. Mai 2023 10:55
aktualisiert: 1. Mai 2023 13:04
Quelle: PilatusToday

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