Justiz

Amateur-Trader verprasst eine Million Franken von Bekannten

21.02.2022, 09:40 Uhr
· Online seit 21.02.2022, 07:11 Uhr
Ein 63-jähriger Mann hat über eine Million Franken verputzt, die ihm neun Kunden als Anlage anvertraut hatten. Das Luzerner Kriminalgericht verurteilte ihn wegen gewerbsmässigem Betrug zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren bedingt.
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Der Mann hatte 2009 den Entschluss gefasst, mit Devisen und Rohstoff zu handeln und warb zu diesem Zweck Kunden an. Das geht aus dem Urteil hervor, das am Sonntag veröffentlicht wurde. Die Kunden fand er im Freundes- und Bekanntenkreis, zudem schaltete er Zeitungsinserate.

Wissen zum Devisenhandel nur marginal vorhanden

Er stellte den Geldgebern monatliche Renditen von bis zu 10 Prozent in Aussicht und garantierte 100 Prozent Kapitalschutz. Bei der Kundschaft gab er sich als erfahrener Trader aus. Seine  Erfahrung beschränkte sich laut dem Urteil allerdings darauf, dass er online Schulungsunterlagen zum Thema Devisenhandel heruntergeladen und gelesen hatte. Zudem besuchte er zwei zweitägige Seminare zum Thema Devisenhandel in Deutschland.

Dennoch vertrauten ihm neun Anleger über einen Zeitraum von drei Jahren insgesamt 1,1 Millionen Franken an. Davon überwies er 380'000 Franken tatsächlich an Handelsplattformen, allerdings resultierte bei den Investitionen, nachdem vereinzelt bescheidene Erträge erwirtschaftet werden konnten, jeweils ein Totalverlust.

Missbrauchte Vertrauen seiner Kunden

Der Beschuldigte sei zu keinem Zeitpunkt in der Lage gewesen, die versprochenen Erträge nachhaltig zu erwirtschaften. Die restlichen Kundengelder verbrauchte er direkt für private Zwecke. Laut dem Gericht ging er planmässig und durchdacht vor. Er machte immer wieder Falschangaben gegenüber Investoren und missbrauchte deren Vertrauen. Seine kriminelle Energie sei nicht unerheblich.

Die Probezeit für die bedingte Freiheitsstrafe legte das Gericht auf zwei Jahre fest. Von einer Ersatzforderung sah es ab, da diese voraussichtlich uneinbringlich wäre – der Mann, der zwischenzeitlich von der Sozialhilfe lebte, hat in den letzten Jahren Verlustscheine von fast 1 Million Franken angehäuft. Das Urteil ist rechtskräftig.

veröffentlicht: 21. Februar 2022 07:11
aktualisiert: 21. Februar 2022 09:40
Quelle: sda

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