Anfechtungen von Mietpreisen haben zugenommen
Es war eine äusserst knappe Angelegenheit. Im September sprach sich Stimmbevölkerung des Kantons Luzerns mit 364 Stimmen Unterschied für die Mietzinsinitiative aus. Deshalb müssen Vermieter seit eineinhalb Jahren die Mietkosten der vorherigen Mieterin offenlegen, wenn sie einen neuen Mitvertrag abschliessen. Ziel der Regelung: Weil der Neumieterin die alte Miete bekannt ist, sollen ungerechtfertigte Mieterhöhungen unterbunden werden.
Was hat diese Transparenzpflicht für Mieter im Kanton gebracht? Das Onlineportal «Zentralplus» hat Bilanz gezogen. Die Zahl der Anfechtungen und Beratungen habe deutlich zugenommen. Neue Mieter würden schwarz auf weiss sehen, was die Vorgängerin bezahlt habe. So erklärt sich der Mieterinnen- und Mieterverband den Anstieg.
Fälle bei Schlichtungsbehörde auf tiefem Niveau
Auch die Schlichtungsbehörde des Kantons Luzern spürt die neue Formularpflicht. Seien es in den Vorjahren drei oder vier Fälle gewesen, gab es 2022 deren zwölf. Das teilte die Behörde «Zentralplus» mit. Die Anzahl der Fälle hat also deutlich zugenommen. Bei rund 120'000 Mietwohnungen im Kanton Luzern ist die Zahl der Anfechtungen aber ziemlich überschaubar.
Unsichtbarer Nebeneffekt?
Der Mieterverband glaubt, dass die Formularpflicht einen weiteren, weniger sichtbaren Effekt haben dürfte. Manche Mieterinnen einigen sich auch aussergerichtlich mit ihren Vermietern. Das Formular bilde dafür eine wichtige Grundlage.
Eine nächste Bewährungsprobe dürfte schon bald auf die Meldepflicht des vorherigen Mietzinses zukommen. Ab Juni dürften die Mieten aufgrund einer Erhöhung des Referenzzinssatzes ansteigen.
(red.)