Auf Bewährung: Ein Jahr Gefängnis für Weindieb
2017 war der Beschuldigte zweimal in das Lager einer Weinhandlung eingebrochen. Beim ersten Mal nahm er 37 Flaschen Château Mouton Rothschild des Jahrgangs 2009 mit, beim zweiten Einbruch waren es 54 Flaschen der gleichen Marke vom Jahrgang 2010 sowie weitere teure Tropfen.
Bei den beiden Einbrüchen entwendete der Beschuldigte zusammen mit mehreren Mittätern Wein im Wert von rund 65'000 Franken, heisst es im Urteil des Luzerner Kriminalgerichts, das am Donnerstag veröffentlicht wurde. Er verkaufte das Diebesgut an andere Weinhandlungen und gab an, die Flaschen geerbt zu haben.
Der damals arbeitslose Beschuldigte habe somit innert knapp vier Wochen mindestens 11'600 Franken verdient. Das Geld habe wesentlich zur Finanzierung seines Lebensunterhalts beigetragen.
Sechs Flaschen verschwunden
Das Gericht stufte die Taten als mittelschwer ein. Neben dem Diebstahl habe er auch Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch begangen, dazu kam eine Verurteilung wegen Drogenhandels.
Der Beschuldigte, der heute als Künstler tätig ist, sass 106 Tage in Untersuchungshaft, wie aus dem Urteil hervorgeht, das im abgekürzten Verfahren zustande kam und damit rechtskräftig ist. Er muss fast 17'000 Franken Verfahrenskosten und eine Busse von 1000 Franken bezahlen. Der Verbleib von sechs Flaschen Château Mouton Rothschild des Jahrgangs 2010 konnte nicht geklärt werden.
(sda)