Barrierefreie Haltestellen: Jetzt müssen Luzerner Gemeinden Prioritäten setzen
Die Schweiz ist für Menschen im Rollstuhl ein Schwellenland – im wörtlich und übertragenen Sinn. Noch immer müssen vielerorts Hindernisse überwunden werden, um in den Zug zu gelangen oder aus dem Bus auszusteigen. Und das, obwohl das Behindertengleichstellungsgesetz seit 2004 vorschreibt, dass bestehende Bauten für den öffentlichen Verkehr barrierefrei sein sollten.
Ende dieses Jahres läuft die Anpassungsfrist nun ab: Bis dahin werden Verkehrsbetriebe, Kantone und Gemeinden 20 Jahre Zeit gehabt haben, um einen barrierefreien und autonomen Zugang zum öffentlichen Verkehr zu gewährleisten. Im Kanton Luzern wird dieses Ziel vorwiegend bei den Bushaltestellen bei Weitem verfehlt, wie die «Luzerner Zeitung» berichtet. Auf Kantonsstrassen werden voraussichtlich nur 129 von 671 Haltestellen barrierefrei sein, auf Gemeindestrassen nur rund 90 von etwa 400.
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