Mit Hammer erschlagen

Beschuldigter in Luzerner Mordprozess nur stark vermindert schuldfähig

15.03.2022, 18:42 Uhr
· Online seit 15.03.2022, 13:08 Uhr
Das Kriminalgericht Luzern hat am Dienstag den Prozess gegen den Mann fortgesetzt, der 2018 in einer Pension einen Zimmernachbarn mit einem Hammer erschlagen hat. Die Staatsanwaltschaft forderte wegen Mordes eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren, die Verteidigung wegen eventualvorsätzlicher Tötung 5 Jahre.

Quelle: Tele 1

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Die Staatsanwältin und der Verteidiger bewerteten die Tötung zwar unterschiedlich, waren sich aber einig, dass der 24-Jährige nur stark vermindert schuldfähig sei. Beide sprachen sich deswegen dafür aus, dass die Freiheitsstrafe zu Gunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben werden solle.

Das Kriminalgericht hatte den Prozess im August 2021 begonnen und dann unterbrochen, damit über den Beschuldigten ein weiteres psychiatrisches Gutachten erstellt werden könne. Demnach leidet der junge Schweizer an einer paranoiden Schizophrenie, die 2018 bereits in einer Vorphase vorhanden war. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren beantragt.

Der junge Schweizer lebte 2018 in Luzern in einer Pension für Menschen in Not. Er ging in das Zimmer eines Mitbewohners und schlug diesem mehrmals mit einem Hammer auf den Kopf. Das Opfer starb zwei Monate später.

Quelle: PilatusToday/Andreas Wolf

veröffentlicht: 15. März 2022 13:08
aktualisiert: 15. März 2022 18:42
Quelle: sda

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