Beschuldigter in Luzerner Mordprozess nur stark vermindert schuldfähig
Quelle: Tele 1
Die Staatsanwältin und der Verteidiger bewerteten die Tötung zwar unterschiedlich, waren sich aber einig, dass der 24-Jährige nur stark vermindert schuldfähig sei. Beide sprachen sich deswegen dafür aus, dass die Freiheitsstrafe zu Gunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben werden solle.
Das Kriminalgericht hatte den Prozess im August 2021 begonnen und dann unterbrochen, damit über den Beschuldigten ein weiteres psychiatrisches Gutachten erstellt werden könne. Demnach leidet der junge Schweizer an einer paranoiden Schizophrenie, die 2018 bereits in einer Vorphase vorhanden war. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren beantragt.
Der junge Schweizer lebte 2018 in Luzern in einer Pension für Menschen in Not. Er ging in das Zimmer eines Mitbewohners und schlug diesem mehrmals mit einem Hammer auf den Kopf. Das Opfer starb zwei Monate später.
Quelle: PilatusToday/Andreas Wolf