Beschwerden von Luzerner Gemeinden gutgeheissen
Die Gemeinden legten Beschwerde gegen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar 2019 ein. Die Gemeinde Eich kritisierte zusammen mit über einem Dutzend Privatpersonen, dass das Bundesamt für Strassen (Astra) eine Genehmigung erhalten hatte, um die Immissionsgrenzwerte nicht einhalten zu müssen. Dies ist in bestimmten Ausnahmefällen möglich.
Das Bundesgericht ist in einem am Donnerstag veröffentlichten Entscheid zum Schluss gelangt, dass die Voraussetzungen für die gewährten Erleichterungen für die Gebiete Wigarte und Spillgässli ans Astra nicht ausreichend abgeklärt worden seien. Es hat den Fall deshalb zur weiteren Prüfung an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) zurückgewiesen.
Im Fall der Gemeinde Schenkon muss das Bundesverwaltungsgericht Berechnungen nachholen. Diese sollen aufzeigen, ob die Kosten für eine Lärmschutzwand auf der Seemattbrücke mit dem effektiven Nutzen in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis stehen.
Aufgrund der neuen Überprüfungen werden Uvek und Bundesverwaltungsgericht neue Entscheide fällen müssen, die wiederum gerichtlich anfechtbar sind.