Bundesgericht bestätigt: Täter muss sieben Jahre ins Gefängnis
Der Täter machte vor dem Bundesgericht unter anderem die Verletzung der Unschuldsvermutung geltend. Aufgrund der Beweislage ist aber nach dem Kantonsgericht auch das Bundesgericht zum Schluss gekommen, dass nur er als Täter in Frage komme. Das Bundesgericht hielt des Weiteren fest, dass der Beschuldigte das Risiko einer tödlichen Verletzung in Kauf genommen und damit eventualvorsätzlich gehandelt habe.
Nebst dem Täter waren auch die beiden Mitbeschuldigten, ein 38-jähriger Mazedonier und ein 29-jähriger Kosovare, vor dem Bundesgericht abgeblitzt. Sie müssen wegen des Angriffs auf die Brasilianer für drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis.
Das passierte im Sommer 2009
Im Sommer 2009 starb in Hohenrain ein Brasilianer durch einen Messerstich. Ein heute 33-jähriger Kosovare wollte sich für einen Faustschlag rächen, den er zuvor an einem Fest in Hochdorf erhalten hatte. Er und zwei Kollegen gingen mit Pfefferspray, Hammer und Messer auf vier Brasilianer los. Einer der Brasilianer wurde erstochen, die drei Beschuldigten flüchteten.
(fab)