Ein Sprecher der beiden Anwohner der geplanten Unterkunft für Geflüchtete am Standort Gottlieben bestätigte gegenüber dem Regionaljournal von Radio SRF, dass sie Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht hätten. Das Schreiben liegt der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vor. Dem Bundesgericht sei auch eine aufschiebende Wirkung der Beschwerde beantragt worden, heisst es darin.
Platz für 100 Geflüchtete
Die Gemeinde Meggen will temporär Wohncontainer für rund 100 Personen aufstellen, um Platz für Flüchtlinge zu schaffen. Ende Oktober musste sie die Installation auf Geheiss des Luzerner Kantonsgerichts abbrechen, das die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde der Anwohner gegen das Projekt bejaht hatte.
Im Urteil vom 20. Dezember wies das Gericht die Beschwerde sodann ab. Die Beschwerdeführerin und der Beschwerdeführer drangen mit keinem ihrer Argumente durch, so etwa zum Baulärm, zur Behindertengerechtigkeit der Anlage oder zum Waldabstand. Damit fiel auch die Frage der aufschiebenden Wirkung vorerst dahin.
Unterkunft soll im März öffnen
Die Gemeinde zeigte sich damals «sehr erfreut» über den Entscheid. Sie plane, im Januar 2023 die Bauarbeiten wieder aufzunehmen. Somit könnten voraussichtlich Anfang März Geflüchtete in die Unterkunft einziehen.