Luzerner Startups

Corona-Hilfe: So unterstützt der Kanton innovative Unternehmen

07.05.2020, 09:48 Uhr
· Online seit 07.05.2020, 09:44 Uhr
Zusammen mit dem Bund will der Kanton Luzern Startup-Firmen mit Liquiditätshilfen von insgesamt sechs Millionen Franken versorgen. Die Anträge können bis am 31. August 2020 eingereicht werden, wie es in einer Mitteilung heisst.
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Neben den etablierten Firmen stuft der Kanton Luzern Startups für die Innovation, Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit als extrem wichtig ein. Dies, weil sie Arbeitsplätze und Wirtschaftsperspektiven für die kommende Generation schaffen.

Bisher konnten Startups nur eingeschränkt oder gar nicht auf die Notmassnahmen des Bundes zurückgreifen, da nur Unternehmen mit einem Jahresumsatz berechtig waren, einen Überbrückungskredit zu beantragen. Startups verfügen aber oftmals nicht über einen Jahresumsatz, da sie in der Regel aufgrund ihrer Innovation viel in Forschung und Entwicklung investieren und Umsätze erst zu einem späteren Zeitpunkt anfallen. Sie waren deshalb gegenüber etablierten Firmen benachteiligt und in erhöhtem Masse durch Liquiditätsengpässe bedroht.

Kantonale Kreditabsicherung im Umfang von zwei Millionen Franken

Der Bund hat am 22. April 2020 entschieden, Startups, die aufgrund der Corona-Pandemie finanzielle Engpässe aufweisen, in stärkerem Masse zu unterstützen. Davon profitieren sollen jene innovativen Startups, die gute Prognosen haben, nach der Krise wieder Fuss zu fassen. Konkret geht es darum, dass der Bund 65 Prozent und der Kanton die restlichen 35 Prozent eines Überbrückungskredits an diese Firmen verbürgt.

Basierend auf der vom Bund gesprochenen Lösung hat die Luzerner Regierung ihren Beschluss bestätigt, insgesamt Kredite im Umfang von maximal zwei Millionen Franken abzusichern. Zusammen mit den Bürgschaften des Bundes können somit Kredite von rund sechs Millionen Franken verbürgt werden.

Die Vereinbarung über die entsprechenden Rahmenbedingungen haben Bund und Kanton Luzern jetzt unterzeichnet. Pro Startup bürgt der Kanton laut offizieller Mitteilung für einen Kredit in der Höhe von maximal 200’000 Franken.

Diese Startups haben Anspruch darauf

Anspruch haben gemäss dem Kanton Luzern grundsätzlich alle jungen Firmen mit einem skalierbaren Geschäftsmodell auf der Basis von innovativer Technologie. Voraussetzung sei, dass sie nach dem 1. Januar 2010 gegründet wurden, den Sitz im Kanton Luzern haben, grundsätzlich wirtschaftlich stabil seien, jetzt aber aufgrund der COVID-19-Pandemie erhebliche Einbussen verzeichnen.

Keine Ansprüche haben Firmen, die in Konkurs- oder Nachlassverfahren stehen oder in Liquidation sind, die von finanzstarken Eignern getragen werden oder die ein herkömmliches Geschäftsmodell haben.

So kommen die Startups an die Bürgschaft

Anders als beim normalen Verfahren für KMU-Bürgschaften müssen die Startup-Unternehmen über die Webseite https://covid19.easygov.swiss/fuer-startups/ bis spätestens am 31. August 2020 einen Bürgschaftsantrag stellen.

Dieser wird digital der Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) des Kantons Luzern zugestellt und in einem ersten Schritt geprüft. Danach leitet die rawi die Unterlagen an eine Expertengruppe weiter, welche die Bürgschaftsanträge nach einem vorgegebenen Kriterienraster evaluiert und beurteilt.

In einem nächsten Schritt werde die Beurteilung der zuständigen Bürgschaftsorganisation weitergeleitet. Diese entscheidet unter Berücksichtigung der Beurteilung der Expertengruppe abschliessend über die Bürgschaft. Der positive Entscheid diene als Grundlage für das Startup-Unternehmen, um bei einer Geschäftsbank einen verbürgten Kredit zu beantragen

veröffentlicht: 7. Mai 2020 09:44
aktualisiert: 7. Mai 2020 09:48
Quelle: PilatusToday

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