Kantonsparlement

Das hat der Luzerner Kantonsrat beschlossen

· Online seit 26.10.2020, 18:39 Uhr
Das Luzerner Kantonsparlament tagte am Montag anlässlich der Oktobersession wegen Coronapandemie ausnahmsweise in der Messe Luzern. Folgende Beschlüsse kamen dabei zustande.
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Der Luzerner Maurus Zeier wurde als neues Parlamentmitglied vereidigt. Zeier, der dem Parlament schon einmal angehört hatte, folgt auf seinen FDP-Kollegen Andreas Moser.

Das Parlament stimmte in zweiter Lesung diskussionslos einer Revision des Gesundheitsgesetzes zu. Dieses sieht unter anderem vor, dass der Kanton und die Gemeinden gemeinsam einen spezialisierten mobilen Dienst für palliative Medizin betreiben. Weiter werden mit der Revision einheitliche Regelungen für bewilligungspflichtige Gesundheitsberufe geschaffen. Neu dürfen Naturheilpraktiker nur noch mit einer Bewilligung arbeiten.

Diskussionslos war auch die auf Anfang 2020 rückwirkende Erhöhung der Ergänzungsleistungen (EL) für Heimbewohner in zweiter Lesung von 141 Franken pro Tag auf 179 Franken pro Tag. Die Änderung geht auf einen Entscheid des Kantonsgerichts zurück, welches die Beschwerde eines Heimbewohners gutgeheissen hatte, der wegen der zu tiefen EL täglich 28 Franken aus seinem bescheidenen Vermögen zahlen musste.

Weiter wurde einer Änderung der Verjährungs- und Haftungsfristen im kantonalen Haftungsgesetz in zweiter Lesung zugestimmt. Bei Personenschäden, etwa wegen Asbest, wird die absolute Verjährungsfrist (ab Entstehung des Anspruchs) von zehn auf 20 Jahre verlängert. Von zwei auf drei Jahre verlängert werden die relativen Verjährungsfristen (ab Kenntnis des Schadens) für Ansprüche aus Delikts- und Bereicherungsrecht. Die Änderungen sollen auf 2021 in Kraft treten.

Die Auslagerung des Campus Horw an eine AG wurde gegen die Stimmen aus dem linken Lager befürwortet. Das Parlament hiess ein Dekret mit 77 zu 27 Stimmen sowie in zweiter Lesung eine Änderung des Gesetzes über die Steuerung der Finanzen und Leistungen mit 73 zu 28 Stimmen gut. Die Aktiengesellschaft wird den bestehenden Campus sanieren, ausbauen und betreiben. Mit der Auslagerung erreicht der Kanton eine Entlastung seiner Investitionsrechnung. Letztes Wort über Auslagerung haben die Stimmberechtigten.

7,1 Millionen Franken an Nachtragskredite für 2020 wurden gesprochen. Der Betrag entspricht 0,2 Prozent des im Voranschlag 2020 beschlossenen Aufwandes von 3,1 Milliarden Franken, Kritik gab es vereinzelt dennoch. 1,2 Millionen Franken entfallen auf höhere Justizvollzugskosten, 2,4 Millionen Franken wurden für die Hochschulen bewilligt, weil die Zahl der Studentinnen und Studenten höher ist als budgetiert. 2 Millionen Franken sind nötig für die höheren Ergänzungsleistungen, die rückwirkend für 2020 beschlossen worden sind, 1,4 Millionen Franken für die Bewältigung des Föhnsturms im November 2019 in Marbach LU. Ein kleiner Betrag kommt ferner der Dienststelle Immobilien zugute.

Beschlossen wurde der Voranschlag 2021 (mit 94 zu 11 Stimmen) sowie den Aufgaben- und Finanzplan bis 2024 (mit 79 zu 29 Stimmen). Der Voranschlag schliesst mit einem Defizit von 49,8 Millionen Franken, weshalb die Schuldenbremse im nächsten Jahr ausgesetzt werden soll. Der Steuerfuss beträgt unverändert 1,70 Einheiten, dieser Entscheid fiel mit 92 zu 1 Stimmen.

veröffentlicht: 26. Oktober 2020 18:39
aktualisiert: 26. Oktober 2020 18:39
Quelle: sda

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