Prozesse wegen Nötigung

Demonstration gegen Ausschaffung vor Bezirksgericht Luzern

26.01.2021, 15:58 Uhr
· Online seit 26.01.2021, 12:03 Uhr
Nachdem Aktivisten im Juni 2019 gegen eine Ausschaffung demonstriert haben, müssen sich ab heute Dienstag neun Personen wegen Nötigung vor dem Bezirksgericht Luzern verantworten. Und auch dabei waren wieder Aktivisten vor Ort.

Quelle: PilatusToday

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Die Kundgebung des Vereins «Anti-Rep Luzern» am Dienstagmittag vor dem Bezirksgericht Luzern ist bewilligt, heisst es in einer Mitteilung. Den rund 50 Personen vor Ort ging es darum, ihre Solidarität mit den Angeklagten sowie von Ausschaffung betroffenen Menschen auszudrücken.

Demonstration gegen Ausschaffung

Die rund 24 Aktivistinnen und Aktivisten hatten im Sommer 2019 gemäss Strafbefehl mit Transparenten ein Fahrzeug der Polizei blockiert, in dem ein Nigerianer sass, der ausgeschafft werden sollte. Der Polizist am Steuer konnte demnach rund zehn Minuten seine Fahrt nicht fortsetzen. Die weitere Rückführung verlief dann ohne Probleme.

Gegen die Teilnehmer wurden wegen Nötigung bedingte Geldstrafen und Bussen ausgesprochen. Neun von ihnen wehren sich nun vor Gericht dagegen, darunter etwa ein 28-jähriger Kurde, dessen Verteidiger am Dienstag einen Freispruch verlangte.

In der Befragung vor dem Einzelrichter gab der Beschuldigte zwar zu, an der Kundgebung teilgenommen und ein Transparent hochgehalten zu haben. Sein Ziel sei es aber nicht gewesen, das Auto zu blockieren, das von Luzern auf dem Weg zum Flughafen war. Er habe lediglich dagegen protestieren wollen, dass der damals 41-jährige Familienvater ausgeschafft und damit eine Familie auseinandergerissen werde.

«Aus Überzeugung teilgenommen»

Er selber sei als Kurde aus politischen Gründen in der Schweiz. Er habe gedacht, so etwas könnte auch ihm passieren. «Wir waren friedlich, das sieht man auch auf den Videoaufnahmen», sagte der Beschuldigte.

Mit Verweis auf diese Aufnahmen sagte sein Verteidiger, sein Mandant sei stets neben dem Fahrzeug gestanden und habe es nicht an der Weiterfahrt gehindert. Es liege demnach weder eine Nötigung noch eine Hinderung einer Amtshandlung vor, die der Einzelrichter zusätzlich prüfen will.

Urteil noch nicht bekannt

Der Beschuldigte habe aus Überzeugung an der Kundgebung teilgenommen, zu der er von der Frau des Nigerianers eingeladen wurde. Ein Vorsatz, die Auslieferung zu verhindern, habe nicht vorgelegen. Die Urteile gegen die Beschuldigten werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte eine Beschwerde gegen die Auslieferung im Dezember 2019 abgewiesen. Die Luzerner Behörden hatten die Aufenthaltsbewilligung gegen den dreifachen Vater, der 2010 als Familiennachzug in die Schweiz kam, nicht verlängert, nachdem er sich Drogendelikte hatte zu Schulden kommen lassen.

veröffentlicht: 26. Januar 2021 12:03
aktualisiert: 26. Januar 2021 15:58
Quelle: PilatusToday / SDA

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