Bewilligungspflicht aufgehoben

Den Fasnachtsumzügen in der Stadt Luzern steht nichts mehr im Weg

16.02.2022, 15:39 Uhr
· Online seit 16.02.2022, 15:30 Uhr
Die Luzerner Fasnacht kann ohne Einschränkungen stattfinden. Das verkündet am Mittwochnachmittag der Kanton Luzern. Das heisst, auch die Fritschitagwache und die Umzüge sind nun erlaubt und möglich.
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Der Bundesrat hat heute beschlossen, dass ab morgen Donnerstag die Covid-Massnahmen grösstenteils aufgehoben werden. Aufgrund dieser neuen Ausgangslage sind Grossanlässe wie die Luzerner Fasnacht nicht mehr bewilligungspflichtig und können ohne Einschränkungen des Bundes oder des Kantons stattfinden.

Auf Basis der Aufhebung der meisten Schutzmassnahmen sind nun seitens Kanton alle Grossveranstaltungen möglich – also auch Fasnachtsumzüge, Tagwache, Orangenwerfen sowie der Aufbau von Infrastrukturen wie Guuggerbühnen. Dass eine Strassen- und Beizenfasnacht durchführbar ist, wurde vom Regierungsrat bereits am 25. Januar 2022 kommuniziert. Neu gilt auch für Veranstaltungen in Innenräumen sowie in Restaurants keine Zertifikatspflicht mehr.

Graf freut sich für die Fasnächtler

Gesundheitsdirektor Guido Graf: «Ich freue mich sehr, dass der Luzerner Fasnacht 2022 nun nichts mehr im Weg steht und sie vollumfänglich stattfinden kann.» Da nun die staatlichen Schutzmassnahmen weitestgehend aufgehoben sind, Omikron aber nach wie vor zirkuliere, werde die individuelle Verantwortung umso wichtiger. «Diese Verantwortung gilt es auch an der Fasnacht wahrzunehmen», gibt Graf trotzdem zu bedenken.

(red.)

veröffentlicht: 16. Februar 2022 15:30
aktualisiert: 16. Februar 2022 15:39
Quelle: PilatusToday

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