Denkmalschutz verhindert den Bau einer 5G-Antenne
Die 5G-Technologie polarisiert: Wenn ein Baugesuch für eine Mobilfunkantenne eingereicht wird, hagelt es Einsprachen, so die "Luzerner Zeitung". Meist liegen diese Bedenken wegen der Strahlung zugrunde. Doch wenn Mobilfunkanlagen den Auflagen und Richtlinien entsprechen, werden sie in der Regel bewilligt. In seltenen Fällen wird der Bau von Antennen jedoch abgelehnt – aus Gründen, die nichts mit Strahlung zu tun haben, wie das folgende Beispiel zeigt.
Die Swisscom wollte auf dem Dach des Wohnhauses an der Weinberglistrasse 89 in Luzern eine neue Mobilfunkantenne bauen. Doch das Vorhaben scheiterte am Standort des Hauses: Die Stadt Luzern ebenso wie die kantonale Dienststelle Raum und Wirtschaft (Rawi) haben das Gesuch abgelehnt – aus Gründen des Denkmalschutzes. Dies geht aus den Abweisungsentscheiden hervor, die unserer Zeitung vorliegen.
Gleich zwei geschützte Siedlungen in der Nähe
Das Haus an der Weinberglistrasse 89, das sich in Privatbesitz befindet, grenzt an die Ortsbildschutzzone B und steht in unmittelbarer Nähe der Eisenbahnersiedlung Geissenstein sowie der Häuserzeile Dorfstrasse 9–27. Beide sind denkmalgeschützt. Laut dem Bericht des Rawi gilt in Bezug auf die Eisenbahnersiedlung, «dass alle Bauten, Anlageteile und Freiräume integral zu erhalten und störende Eingriffe zu beseitigen sind».
Das fragliche Haus ist durch seine Lage an der Einmündung der Weinbergli- in die Dorfstrasse grundsätzlich leicht exponiert, auch wenn es sich sonst ins Ortsbild eingliedert. Durch die Mobilfunkantenne würde sich diese Exponiertheit jedoch verstärken: Die Antenne würde die Höhe der geschützten Häuserzeile an der Dorfstrasse um über fünf Meter überragen und dadurch deren harmonische Wirkung stören, heisst es weiter. Es würde ein Konkurrenzverhältnis zwischen Antenne und Denkmal entstehen, auch weil sich das Haus in der Hauptblickrichtung entlang der Dorfstrasse auf die geschützte Siedlung befinde. Sowohl für die Geissenstein- wie auch die Dorfstrasse-Denkmäler stelle die Antenne «eine massive Beeinträchtigung dar».
Swisscom hat den Entscheid nicht angefochten
Das Rawi hält fest, dass die kantonale Denkmalpflege dem Gesuch aus obigen Gründen nicht zustimmen könne, und verweigert die Bewilligung. Die Dienstabteilung Städtebau der Stadt Luzern schliesst sich laut dem Ablehnungsentscheid den Erwägungen des Rawi an. Im Bericht der Stadt heisst es zudem: Die Antenne wirke zu mächtig und stehe in keinem Verhältnis zum Gebäude.
Das Baugesuch wurde durch die städtische Baudirektion abgewiesen. Die Swisscom hat den Entscheid nicht angefochten, wie das Kantonsgericht am 29. April bescheinigte. Somit ist der Entscheid rechtskräftig. Die gegen das Antennengesuch eingegangenen Einsprachen wurden in der Folge – sofern sie nicht zurückgezogen wurden – gegenstandslos und als erledigt erklärt.