Der rasende Zahnarzt kommt (noch) nicht ins Gefängnis
Es war im Oktober 2019, kurz nach Mittag, als der junge Zahnarzt mit seinem getunten Sportwagen in Rothenburg unterwegs war. Auf einem geraden Stück der Bertiswilstrasse beschleunigte er sein Fahrzeug auf über 140 km/h. Dazu kam, dass der deutsche Staatsbürger an seiner Bolide nicht typengenehmigte Räder montiert und die Motorleistung illegal um fast 20 Prozent auf 570 PS erhöht hatte.
Busse und Verfahrenskosten von fast 10'000 Franken
Der Beschuldigte hatte bereits in Deutschland wegen einer Tempoüberschreitung den Führerausweis abgeben müssen. Da dieses Delikt aber mehrere Jahre zurückliegt, attestierte das Gericht ihm eine günstige Prognose und entschied sich für eine bedingte Strafe. Neben der Freiheitsstrafe auferlegte das Gericht dem Raser eine Busse von 1'500 Franken. Die Verfahrenskosten in der Höhe von 8'400 Franken muss er ebenfalls bezahlen.
Das am Dienstag veröffentlichte Urteil ist rechtskräftig. Der Beschuldigte hatte die Tatvorwürfe anerkannt und sich mit der von der Staatsanwaltschaft beantragten Strafe einverstanden erklärt, so dass das abgekürzte Verfahren möglich war.