Deshalb wagen nur KKL und Spitzen Leichtathletik Luzern das Experiment
Quelle: PilatusToday
Gestern teilte der Bundesrat mit, dass pro Kanton fünf Pilotveranstaltungen bewilligt werden können, die zwischen dem 1. bis zum 30. Juni 2021 durchgeführt werden. Diese sollen die Praktikabilität und soweit möglich die Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen für die vorgesehenen Öffnungen testen. Die maximale Anzahl Personen bei Veranstaltungen in Innenräumen beträgt 600 Personen, im Freien können bis 1'000 Personen teilnehmen.
Ende April wurden potentielle Veranstalter vom Bund über die Möglichkeit der Durchführung von Pilotveranstaltungen informiert. Daraufhin gingen bei der Dienststelle Gesundheit und Sport zehn Gesuche ein. Ausgewählt für die Durchführung einer Pilotveranstaltung wurden bereits das Kultur- und Kongresszentrum Luzern (KKL) und Spitzen Leichtathletik Luzern, schreibt der Kanton Luzern in einer Mitteilung.
Die restlichen acht Interessierten haben ihre Gesuche inzwischen zurückgezogen oder wurden abgelehnt. Die strengen Auflagen des Bundes sind nicht leicht zu erfüllen.
Für den Besuch dieser Veranstaltungen gilt: Die Teilnehmenden müssen entweder genesen, geimpft oder getestet sein. Ausserdem ist der Zugang auf Personen über 16 Jahre beschränkt. Es gilt eine Maskenpflicht im Innern, bei Veranstaltungen draussen wird diese aufgehoben.
Der Veranstalter muss zudem ein Schutzkonzept vorlegen, welches die Risiken analysiert und die erforderlichen Schutzmassnahmen aufzeigt. Die Bewilligungen der Schutzkonzepte für die beiden ausgewählten Veranstalter stehen noch aus.
Andere Zentralschweizer Kantone sind noch nicht so weit, wie der Kanton Luzern. Wie Nidwalden auf Anfrage schreibt, habe man bisher vier Gesuche für Pilotveranstaltungen erhalten. Eine Bewilligung sei aber noch nicht erfolgt. Der Kanton Zug erarbeitet zurzeit die Grundlagen für die Bewilligung von Pilotevents. In der kommenden Woche sollen mehr Informationen folgen.
(red.)