Die Erbschaftssteuer soll bleiben
Die SVP begründete ihren Vorstoss damit, dass lediglich drei Gemeinden eine Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen erhebe. Ausserdem sei diese wirtschaftsfeindlich und könne bei der Nachfolgeregelung von Betrieben zu Liquiditätsproblemen führen.
Die Stadtregierung hielt dagegen, dass die Steuerhoheit bei den Gemeinden liege und im ganzen Kanton rund die Hälfte der Gemeinden eine Nachkommenerbschaftssteuer erhebe. Im Weiteren bestehe eine Freigrenze von 100'000 Franken pro Nachkomme, was kleine und mittlere Vermögen entlaste. Bezüglich der Nachfolgeregelung hielt die Regierung fest, dass die ein bis zwei Prozent verhältnismässig klein seien, gerade im Vergleich zu den Zahlungen, die an allfällige Geschwister zu entrichten seien.
Die Stadt erhielt in den vergangenen Jahren knapp 3,7 Millionen Franken aus der Nachkommenerbschaftssteuer.