Diebstahl im Altersheim: Pflegehelfer verurteilt
Der italienische Staatsangehörige, der in der Schweiz geboren ist, habe sich des gewerbsmässigen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage schuldig gemacht, hält das Gericht in seinem Urteil fest, das am Montag veröffentlicht wurde. Dafür erhielt er eine bedingte Gefängnisstrafe von zehn Monaten.
Geldnot als Motiv
Als Tatmotiv habe der Beschuldigte Geldnot angegeben. Er hatte im Januar 2022 dem Bewohner eines Altersheims, in dem er damals arbeitete, zwei Bankkarten und die dazugehörigen PIN-Codes entwendet. Mit diesen bezog er 47 Mal Geld oder tätigte Zahlungen im Umfang von insgesamt 30'000 Franken. Zudem versuchte er es weitere 17 Mal erfolglos.
Der Beschuldigte habe das Vertrauen des dementen und wehrlosen Mannes, für dessen Pflege er eigentlich verantwortlich gewesen wäre, ausgenützt. Dem Opfer habe er einen erheblichen Vermögensschaden zugefügt. Die Tat wiege mittelschwer, hält das Gericht fest. Es hält dem Beschuldigen zugute, dass er von Anfang an geständig war und die Tat aufrichtig bereue.
«Einmaliger Ausrutscher»
Zudem macht es einen Härtefall geltend. Denn der Mann hätte für die Tat obligatorisch des Landes verwiesen werden müssen. Weil der Beschuldigte in der Schweiz geboren und aufgewachsen ist, zwei Landessprachen spricht, zwei Kinder hat und nicht vorbestraft ist, seien die Taten als ein einmaliger «Ausrutscher im Lebenslauf des Beschuldigten zu interpretieren», hält das Gericht fest.
Die öffentliche Sicherheit und Ordnung seien nicht besonders gefährdet. Auf den Landesverweis sei daher zu verzichten. Dem Senior muss der Beschuldigte das Geld zurückzahlen, zudem hat er die Gerichtsgebühr von 2355 Franken zu tragen. Das Urteil ist rechtskräftig, es kam im abgekürzten Verfahren zustande.