«Egal, ob sich die Anwohner über die Natur oder die Aussicht freuen»
Quelle: PilatusToday
«Naturschutz war nur ein Punkt», gibt Urs Hofstetter zu. Der Rechtsanwalt vertritt die zwei Anwohner, die gegen das Projekt der Remimag Gastronomie AG Beschwerde einlegten. «Es spielte keine Rolle, ob sich meine Klienten mehr über den Schutz der Natur oder den Erhalt ihrer Aussicht freuen.» Das Projekt hätte sich nicht in die Umgebung eingliedern lassen. «Das KKL, der Wasserturm und unzählige weitere Bauten, welche das Stadtbild prägen, wären verdeckt worden», so Hofstetter.
Bundesrecht lässt keinen Bau zu
«Unsere Argumente bezüglich fehlender Eingliederung oder Lärmemissionen waren für das Gericht nicht notwendig, um einen Entscheid zu fällen», sagt Hofstetter. Das Gericht beschränkte sich auf die Frage, ob das Projekt das nationale Gewässerschutzgesetz verletzt. «Ufervegetation darf nur beseitigt werden, wenn es sich um ein standortgebundenes Vorhaben handelt oder ein grosses öffentliches Interesse besteht.» Ein Restaurant müsse nicht zwingend im See gebaut werden und ein öffentliches Interesse bestehe auch nicht. Beim Bau des KKL wurde dieses bejaht und so der Bau im See möglich.
Urteil stösst auf kein Verständnis
Die Bauherrschaft nimmt das Urteil zur Kenntnis, bedauert aber den Entscheid. «Wir versuchen zu verstehen, weshalb nach einer positiven Vorprüfung vor der ordentlichen Baueingabe und der erteilten Baubewilligung durch die Stadt das Urteil des Gerichts so ausgefallen ist», sagt Geschäftsleiter von Remimag, Florian Eltschinger, auf Anfrage von PilatusToday und Tele 1. Das Bauprojekt befinde sich in einer vom Stadtluzerner Stimmvolk gutgeheissenen Bauzone. Es sei für sie nicht nachvollziehbar, weshalb dort nicht gebaut werden dürfe. Ob sie das Urteil weiterziehen, ist noch nicht bekannt.