Egolzwiler Landwirt muss «Hühnerstall» zurückbauen
Stellen Sie sich vor, Sie wohnen in einem Hühnerstall. Klingt etwas beengend, nicht? Nicht so für einen Landwirt aus dem Kanton Luzern. Dieser hatte eine Baubewilligung für den Anbau eines Hühnerstalls auf seinem Grundstück in der Landwirtschaftszone.
Als das zuständige Bauamt eine Nachkontrolle machte, staunten die Mitarbeiter nicht schlecht. Der «Hühnerstall» hatte Fenster wie bei einer Wohnung, Radiatoren für die Heizung, Internetanschlüsse sowie eine Küche. Wie man sich nun denken kann, wurde der Anbau wohl nicht als Hühnerstall genutzt, sondern als Büro- und Aufenthaltsraum.
Rückbau ist mildestes Urteil
Die Dienststelle Raum und Wirtschaft hielt deshalb dann auch fest, dass der realisierte Bau nicht zonenkonform ist und auch keine Ausnahmebewilligung erteilt werden könne. Auch der zuständige Gemeinderat verweigerte die nachträgliche Baubewilligung und verlangte den vollständigen Rückbau des «Hühnerstalls».
Der Landwirt legte dagegen eine Beschwerde beim Kantonsgericht ein. Dieses lehnt die Beschwerde nun aber ab. Die Richter kommt zum Schluss, dass der Bau zur Nutzung als Büro und Aufenthaltsraum formell widerrechtlich ist. Der Landwirt habe auch kein Recht auf eine nachträglichen Baubewilligung. Für das Kantonsgericht ist es zudem nicht übertrieben, dass der «Hühnerstall» komplett verschwinden muss. Es sei das einzige taugliche und dazu mildeste Mittel.
Das Urteil des Kantonsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Der Landwirt kann dieses noch an das Bundesgericht weiterziehen.