Zwar hat die Luzerner Stadtregierung die Abbruchbewilligung bereits erteilt, nun hat das Kantonsgericht anders entschieden. Das erklärt Daniel Bernet, Jurist in der Stadtluzerner Baudirektion auf Anfrage der «Luzerner Zeitung». Das Luzerner Kantonsgericht hat einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde des Innerschweizer Heimatschutzes (IHS) aufschiebende Wirkung erteilt.
Bernet fasst die Begründung des Kantonsgerichts zusammen: «Wenn die Soldatenstube weg ist, dann ist sie weg, dann kann auch eine aufschiebende Wirkung nichts mehr ausrichten.»
Die Stadt habe sich als Gesuchstellerin selbst eine Abbruchbewilligung erteilt, ohne diese zu publizieren. Laut Gesetz des Kantons Luzern ist das legitim — laut dem IHS sei das aber bundesrechtswidrig.
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