Kantonsgericht greift ein

Eichwäldli darf vorläufig nicht abgerissen werden

24.06.2021, 18:22 Uhr
· Online seit 24.06.2021, 17:40 Uhr
Der Fall Eichwäldli schien abgeschlossen, die Bewohner sind ausgezogen. Doch jetzt kommt ein überraschendes, neues Kapitel rund um die Soldatenstube in Luzern — Das Gebäude darf vorläufig nicht abgerissen werden.
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Zwar hat die Luzerner Stadtregierung die Abbruchbewilligung bereits erteilt, nun hat das Kantonsgericht anders entschieden. Das erklärt Daniel Bernet, Jurist in der Stadtluzerner Baudirektion auf Anfrage der «Luzerner Zeitung». Das Luzerner Kantonsgericht hat einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde des Innerschweizer Heimatschutzes (IHS) aufschiebende Wirkung erteilt.

Bernet fasst die Begründung des Kantonsgerichts zusammen: «Wenn die Soldatenstube weg ist, dann ist sie weg, dann kann auch eine aufschiebende Wirkung nichts mehr ausrichten.»

Die Stadt habe sich als Gesuchstellerin selbst eine Abbruchbewilligung erteilt, ohne diese zu publizieren. Laut Gesetz des Kantons Luzern ist das legitim — laut dem IHS sei das aber bundesrechtswidrig.

Den ganzen Artikel findest du in der Luzerner Zeitung.

veröffentlicht: 24. Juni 2021 17:40
aktualisiert: 24. Juni 2021 18:22
Quelle: PilatusToday

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