«Eine absolute Katastrophe» – Detaillisten genervt über Tourismus-Gemeinden
Luzerner Gewerkschafter und Detaillisten prüfen rechtliche Schritte gegen die Gemeinden Meggen, Vitznau und Weggis, die das kantonale Ladenschlussgesetz ignorieren, wie die Luzerner Zeitung berichtet.
«Das ist für uns eine absolute Katastrophe.» So bezeichnet Martina Stutz, Präsidentin des Detaillistenverbands des Kantons Luzern, das Verhalten der Gemeinden.
Seit Mai gilt das neue Ruhetags- und Ladenschlussgesetz (RLG) im Kanton Luzern. Läden können unter der Woche bis um 19 Uhr Kunden bedienen und am Wochenende bis 17 Uhr. In den drei Gemeinden Meggen, Vitznau und Weggis dürfen die Volg-Filialen eine Stunde länger offen haben – da für Tourismusgemeinden Sonderrechte gelten.
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