Das Geisslechlöpfe hat in Teilen der Region eine lange Tradition. Für viele ist es wie Musik in den Ohren, welche die Samichlaus-Zeit ankündigt. Los geht es mit dem lauten Brauch jeweils Anfang November. Aus gegenseitiger Rücksichtnahme gibt es gewisse Regeln, die beim Geisselchlöpfe eingehalten werden müssen.
Gelebtes Brauchtum
Das Geisslechlöpfe stammt aus der vorchristlichen Zeit und soll Dämonen und böse Geister vertreiben. Später etablierte sich der Brauch als Ankündigung des Samichlaus. Und so wird der Brauch auch heute noch gelebt – mit Wettchlöpfen und Chlöpfen an Umzügen.
In der Zentralschweiz gibt es mehrere Vereine, die jungen «Chlöpf-Interessierten» den Umgang mit der Geissle beibringen. Zum Beispiel am Donnerstagabend in Arth, oder jeweils am Montag in Kriens.
Kriens regelt klar
Je nach Gemeinde gibt es unterschiedliche Regeln. In Kriens beispielsweise ist das Geisslechlöpfe klar reglementiert. Erlaubt ist es grundsätzlich vom 3. November bis zum Abschluss der Samichlaus-Zeit am 8. Dezember. Über den Mittag und abends ab 22 Uhr darf nicht gechlöpft werden.
Gleichzeitig bittet Kriens die Anwohner um gegenseitige Rücksichtnahme. «Wir bitten die Bevölkerung, diesem alten Brauch Nachsicht und Wohlwollen entgegenzubringen», schreibt die Stadt auf ihrer Website.
(bma/zno)