Der Anbruch der zweiten Jahreshälfte bringt auch zahlreiche Gesetzes- und Verordnungsänderungen sowie weitere Neuerungen mit sich. «Nein heisst Nein», Kostenübernahme für Safer-Sex-Methode oder neue Regeln bei der Batterie-Entsorgung: Hier behältst du den Überblick.
Umsetzung Pflegeinitiative
Bund und Kantone starten am 1. Juli eine Ausbildungsoffensive im Pflegebereich: Erstens unterstützen die Kantone Spitäler, Pflegeheime und Spitexorganisationen, die praktische Ausbildungsplätze für diplomierte Pflegefachkräfte anbieten, finanziell. Zweitens können sie Personen, die eine Pflegeausbildung an einer Fachhochschule oder höheren Fachschule absolvieren, finanziell unterstützen. Auch erhalten die Schulen Zuschüsse.
Mit der Offensive sollen die Arbeitsbedingungen im Pflegebereich verbessert und die Ausbildung gefördert werden. Beides waren Forderungen der 2021 von der Stimmbevölkerung angenommenen Pflegeinitiative. Insgesamt soll die Ausbildung während acht Jahren mit rund einer Milliarde Franken gefördert werden.
Im Kanton Luzern erhalten Studierende zwischen 25 und 29 Jahren neuerdings 750 Franken pro Monat. Über 30-Jährige werden mit 1500 Franken im Monat unterstützt. Anspruch haben Studierende in den Ausbildungsgängen «Pflege HF» oder im Studium «Pflege HF». Weitere Informationen gibt es auf der Webseite der kantonalen Dienststelle Gesundheit und Sport.
Kaputte Batterien kosten neu
Händlerinnen und Händler können neu die Mehrkosten für die Entsorgung von stark beschädigten Batterien in Rechnung stellen. Zudem wird eine Bestimmung zur Rückerstattung der vorgezogenen Entsorgungsgebühr beim Export von Batterien eingeführt. Die Unternehmen erhalten mit der Revision der Verordnung zur Chemikalien-Risikoreduktion (ChemRRV) nach Ansicht des Bundesrats mehr Rechtssicherheit.
Im Hinblick auf die zunehmende Menge an Batterien für Elektroautos soll eine einheitliche Umsetzung der Verordnung sichergestellt werden. In der Schweiz besteht eine gesetzliche Rückgabepflicht für alle Konsumentinnen und Konsumenten und eine Rücknahmepflicht für alle Verkäuferinnen und Verkäufer von Batterien.
Sexuell übertragbare Krankheiten
Die Krankenkassen übernehmen für Personen mit erhöhtem Risiko neu die Kosten für die HIV-Präexpositionsprophylaxe. Das ist eine Safer-Sex-Methode vor einem möglichen HIV-Kontakt. HIV-Negative können dabei ein HIV-Medikament einnehmen, um sich bei einem Kontakt vor einer Ansteckung zu schützen.
Die Anpassung erfolgt im Rahmen des vom Bundesrat verabschiedeten Programmes «Stopp HIV, Hepatitis-B-, Hepatitis-C-Virus und sexuell übertragene Infektionen (Naps)». Bis 2030 soll es in der Schweiz keine Ansteckungen mit dem Aids-Virus (HIV) und keine Infektionen mit Hepatitis B und C mehr geben.
Fahrassistenten bei Neuwagen Pflicht
Alle in der Schweiz verkauften Neuwagen müssen ab dem 7. Juli 2024 mit bestimmten Assistenzsystemen ausgestattet sein. Dazu zählen etwa ein Unfalldatenschreiber (Blackbox), ein Warnsystem, welches auf nachlassende Konzentration ausgerichtet ist, Müdigkeitswarner und Aufmerksamkeitsüberwacher sowie ein Schutz vor Hackerangriffen. Dies gilt jedoch nur für Neuwagen. Wer in seinem Auto nicht alle diese Systeme hat, muss (noch) nicht nachrüsten.
Ausverkauf bei der Migros
Das Schweizer Detailhandelsunternehmen Migros setzt seine neue Struktur um. Im Zuge dessen will die Gesellschaft auch mehrere Fachmärkte und Tochtergesellschaften verkaufen, darunter den Elektronikfachhändler Melectronics. Das Unternehmen will im Zuge der Neuausrichtung rund 1500 Arbeitsplätze streichen. Eine erste Streichung von 150 Stellen gab die Migros Supermarkt AG Mitte Mai bekannt.
Neben dem Stellenabbau kommt es bei der Migros Supermarkt AG zu diversen Sparmassnahmen. Eine davon betrifft das freiwillige Lebensmittel-Label Nutri-Score. Die Migros will den Nutri-Score schrittweise von seinen Produkten entfernen. Weiter wird die Verwaltung des Migros-Genossenschaftsbundes von 23 auf 13 Mitglieder verkleinert. Grund für die Verkleinerung der Verwaltung seien Massnahmen zur Steigerung der Effizienz, teilte das Unternehmen mit.
Bund gibt Versorgung der Covid-Impfung ab
Ab dem 1. Juli 2024 ist nicht mehr der Bund, sondern der private reguläre Markt für die Versorgung der Corona-Impfung zuständig. Wegen der ausserordentlichen Situation hatten bisher Bund und Kantone die Versorgung der Schweizer Bevölkerung mit der Impfung übernommen. Neu kann sie wie andere Impfungen auch über die obligatorische Krankenversicherung abgerechnet werden. Empfohlen wird sie aktuell noch besonders gefährdeten Personen, etwa über 65-Jährigen, Schwangeren, schwer immunschwachen Personen oder Menschen ab 16 Jahren mit Trisomie 21.
Sexualstrafrecht: «Nein heisst Nein»
Bei sexuellen Handlungen gilt mit dem Inkrafttreten des revidierten Sexualstrafrechts neu der Grundsatz «Nein heisst Nein». Eine Vergewaltigung, ein sexueller Übergriff oder eine sexuelle Nötigung liegen neu vor, wenn das Opfer mit Worten, Gesten oder durch Erstarren ausgedrückt hat, dass es mit der Handlung nicht einverstanden ist.
Der Tatbestand der Vergewaltigung umfasst zudem neu nicht nur den Beischlaf gegen den Willen des Opfers, sondern auch «beischlafsähnliche Handlungen», die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind. Strafbar wird auch das sogenannte Stealthing. Dieser Tatbestand liegt bei einvernehmlichem Sex vor, wenn eine beteiligte Person aber heimlich und ohne vorgängiges Einverständnis der anderen Person das Kondom abstreift oder von Anfang an keines benutzt.
Strassensanierung Littauerberg
Am 1. Juli starten die Sanierungsarbeiten auf der östlichen Bergstrasse und Teilen der Erlenstrasse auf dem Littauerberg. Wie die Stadt Luzern mitteilt, kostet die Sanierung rund eine Million Franken. Die Sanierungsarbeiten erfolgen in drei Etappen und dauern voraussichtlich bis Ende Jahr. Während der gesamten Bauzeit ist mit Einschränkungen und Wartezeiten zu rechnen.