Fall Gundula: Hausfriedensbruch wäre nicht nötig gewesen
Zwar bestätigte das Gericht, dass ein öffentliches Interesse daran bestand, über die Hausbesetzung zu informieren. Die Medienfreiheit sei ein «wesentlicher Faktor für das Funktionieren eines Rechtsstaats» und auch in der regionalen Medienarbeit hochzuhalten.
Mit dem Betreten der Villa habe Jana Avanzini aber Hausfriedensbruch begangen. Nach Einschätzung des Gerichts wäre die Straftat nicht nötig gewesen, um über den Fall zu berichten. Da sich Avanzini der Illegalität aber vermutlich nicht bewusst war, geht das Kantonsgericht von einem leichten Verschulden aus. Die Journalistin erhält eine Busse von 500 Franken. Die Firma Bodum hatte eine viel höhere Busse von «mindestens 20 Tagessätzen» gefordert.
Die zusätzlich anstehenden Verfahrenskosten belaufen sich auf fast 12'000 Franken. Ob Avanzini das Urteil akzeptiert, ist noch offen. «Wir werden die Begründung jetzt studieren und im Anschluss entscheiden, ob wir in Berufung gehen», sagte Avanzini gegenüber ihrem früheren Arbeitgeber «zentralplus».
(red.)