Quelle: Pilatus Today
Es ist der Erste vieler Prozesse, die im Zusammenhang mit einem Covid-19-Übergangskredit noch folgen werden. Im vergangenen Jahr musste die Luzerner Staatsanwaltschaft 65 Anzeigen bezüglich Unterstützungsgeldern nachgehen. Die mutmassliche Gesamtdeliktsumme beläuft sich auf rund 10 Millionen Franken.
Erster Gerichtsfall in Luzern
Am Dienstag stand nun der erste angebliche Corona-Betrüger vor Gericht. Der 35-jährige Kosovare soll das Geld nicht für Liquiditätsengpässe seines Gipsergeschäfts verwendet haben, sondern für teils private Zwecke.
Der Mann hat laut Anklageschrift einen Covid-19-Übergangskredit von 110'000 Franken bei der Luzerner Kantonalbank beantragt, ohne dass sein Unternehmen wirtschaftlich durch die Pandemie beeinträchtigt gewesen wäre.
Vor Gericht hiess es heute, dass der Kredit innerhalb eines Monats fast komplett aufgebraucht wurde. Neue Geschäftsautos und neue Büromöbel wurden angeschafft. 15'000 Franken überwies der Angeklagte seinem Vater.
Weiter soll der Beschuldigte die Shisha-Bar seines zahlungsunfähigen Bruders umgebaut sowie Geld an einen in Deutschland lebenden Bekannten überwiesen haben. Damit hat er sein Geschäft um rund 300'000 Franken geschädigt.
Die Staatsanwaltschaft beantragt für mehrfache ungetreue Geschäftsbesorgung in Bereicherungsabsicht, Betrug, Urkundenfälschung und der Verletzung der Corona-Verordnung eine Gefängnisstrafe von 20 Monaten. Zudem soll der Mann für fünf Jahre des Landes verwiesen werden.
«Familienmord» – Angeklagter fürchtet Ausweisung
Der 35-jährige Kosovare machte vor Gericht einen gefassten Eindruck. Er bestreitet, dass er den Kredit mit falschen Absichten beantragt habe. Die Aufnahme des Kredites sei eine Vorsichtsmassnahme gewesen, da er befürchtete, dass im Zuge der Coronapandemie ein Baustopp verhängt werden könnte. Die genauen Bedingungen für einen Kredit habe er nicht gekannt. Er habe aber sowieso den grössten Teil des Kredites zur Begleichung von Geschäftsrechnungen gebraucht. Die Zahlung an seinen Vater bestritt der Angeklagte nicht.
Die drohende Ausweisung bezeichnet der Angeklagte in der Befragung als «Familienmord». Er habe im Kosovo nichts und seine Frau und Kind würden sicherlich in der Schweiz bleiben.
Urteil wegweisend für weitere Verfahren
Auf das Urteil, welches in den nächsten Tagen erwartet wird, sind sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft gespannt. Momentan ist sich die Staatsanwaltschaft noch unsicher, welche Tatbestände durch einen Corona-Betrug verletzt werden. «Die Ausgangslage ist jeweils ähnlich gelagert bei den Corona-Fällen. Wir hoffen auf klare Leitlinien bei gewissen Tatbestandsmerkmalen im Betrug», so der leitende Staatsanwalt Daniel Meier.
Vor allem auf die Frage, wie gross das Verschulden der Täterinnen und Täter bei einem Corona-Betrug ist, müsse das Gericht nun neue Massstäbe finden. Die Frage der Arglist wird das Gericht beschäftigen. Also mit wie viel Aufwand die Täter eine Täuschung begangen haben. Für Daniel Meier sind die Corona-Betrüge niederschwellige Taten. «Es wurde den Leuten der Speck durch den Mund gezogen», so Meier. Auch hätten die Betrogenen, sprich die Banken, viele Möglichkeiten, die getätigten Angaben zu überprüfen. Meier fordert daher eine verhältnismässig geringe Strafe. In diesem Fall sind es alleine für den Betrug vier Monate. «Bei einem normalen Betrug braucht es mehr kriminelle Energie.» Bleibt abzuwarten, ob es das Kriminalgericht auch so sieht.
Der Bericht von Tele1:
Quelle: PilatusToday