Frau erstreitet sich vor Gericht Bürgerrecht von Grosswangen
Zwei Einbürgerungsgesuche hatte die Kommission im vergangenen Jahr behandelt, wie die Gemeinde am Mittwoch mitteilte. Eines hiess sie gut, eine zweite Einbürgerung erfolgte «laut Gerichtsurteil», wie es in der Mitteilung heisst.
Die Kommission hatte das 2017 gestellte Gesuch im Februar 2018 abgelehnt. Sie bemängelte eine fehlende strukturelle und soziale Integration der serbischen Staatsangehörigen.
Dagegen erhob die Frau Beschwerde beim Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) des Kantons, das den Entscheid der Gemeinde zur Abklärung zurückweisen wollte, wogegen die Gesuchstellerin allerdings erneut Beschwerde erhob und damit ans Kantonsgericht gelangte.
Urteil des Bundesgerichts ausstehend
Dieses wiederum hob den JSD-Entscheid auf und hielt fest, die Frau erfülle alle Voraussetzungen für eine Einbürgerung. In der Folge erhielt sie das Kantons- und Gemeindebürgerrecht.
Bei der Bürgerrechtskommission hiess es auf Anfrage, der Ablehnungsentscheid sei damals einstimmig gefallen. Man würde wieder gleich entscheiden, akzeptiere aber den Beschluss des Gerichts. Wegen Kostenfragen ist in der Sache derzeit auch noch ein Bundesgerichtsurteil ausstehend.