Freundin vergewaltigt: 27-Jähriger steht vor dem Luzerner Kriminalgericht
Alles hat in einer Nacht im Juli 2020 in Schüpfheim begonnen: Als ein Paar gemeinsam im Bett lag, begann der Mann seine damalige Freundin anzufassen. Weil diese das nicht wollte, drehte sie ihm den Rücken zu. Darauf drückte der Mann eine Schulter der Frau gegen das Bett und setzte sich auf sie. Er drückte ihre Hände aufs Bett, küsste sie und schob ihr anschliessend die Shorts zur Seite. Der Beschuldigte drang gemäss der Anklageschrift in der Folge mit seinem Penis in die Scheide der Frau ein und penetrierte sie ohne Kondom, bis er einen Samenerguss hatte. Dabei zog sich die Frau eine Schleimhautverletzung am Scheideneingang zu, wie es weiter heisst.
Während dies alles geschah, sagte die Frau ihrem damaligen Freund mehrmals, dass er aufhören solle und sie dies nicht möchte. Sie versuchte den heutigen 27-Jährigen mit ihren Beinen wegzudrücken und ihre Hände zu befreien – jedoch erfolglos.
Sex war nicht gewollt
Aufgrund der verbalen Äusserungen und der physischen Gegenwehr wusste der Beschuldigte, dass der Geschlechtsverkehr von der damaligen Freundin nicht gewollt war. Aus diesem Grund wird der Mann der Vergewaltigung angeklagt.
Die Staatsanwaltschaft fordert eine zweijährige Freiheitsstrafe auf Bewährung. Der Fall wird heute Mittwoch, 8. Juni, am Kriminalgericht in Luzern verhandelt.
Ständerat stimmt für «Nein heisst Nein»-Lösung
Auf Bundesebene läuft derzeit die Diskussion über die Definition einer Vergewaltigung. Wer gegen den Willen einer Person sexuelle Handlungen vornimmt, soll künftig der Vergewaltigung schuldig gesprochen werden können.
Der Ständerat stimmt bei der Revision des Sexualstrafrechts für die Widerspruchslösung. Er hat sich am Dienstag der vorberatenden Kommission sowie dem Bundesrat angeschlossen. Alternative wäre die «Nur Ja ist Ja»-Lösung gewesen. Für diese hatte sich unter anderem die Operation Libero im Vorfeld eingesetzt. Das Geschäft kommt als Nächstes in den Nationalrat.
(hch)