Bahnübergänge

Gericht bewilligt Zentralbahn Schliessung von Bahnübergängen

· Online seit 23.10.2020, 17:15 Uhr
Die Zentralbahn (ZB) darf zwei Bahnübergänge an der Grenze zwischen Kriens LU und Horw LU aus Sicherheitsgründen schliessen. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde gegen die Aufhebung abgewiesen.
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Die ZB will die Bahnübergänge schliessen, weil ab 2021 mehr Züge auf der Strecke verkehren. Dagegen hatten die Stadt Kriens, die Luzerner Sektion des Verkehrs-Clubs der Schweiz (VCS) und eine Privatperson Beschwerden erhoben, die vom Gericht vollumfänglich abgewiesen wurden, wie die ZB am Freitag mitteilte.

Damit sei die Verbesserung der Verkehrssicherheit höher gewichtet worden als der Erhalt von niveaugleichen Bahnübergängen. Bereits im Frühling 2019 hatte das Gericht den Beschwerden die aufschiebende Wirkung entzogen.

So konnten die Übergänge provisorisch geschlossen und an einer neuen Personenunterführung im Bereich Wegmatt weitergearbeitet werden. Die Unterführung ist seit rund einem Jahr im Betrieb, wie es bei der ZB auf Anfrage hiess. Sobald das Urteil rechtskräftig sei, würden auch die Übergänge definitiv geschlossen und mit einem Zaun versehen.

Bedauern in Kriens

Die Beschwerdeführer hatten den Umweg für die Fussgänger und den Ausbaustandart der Unterführung für die Velofahrer bemängelt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann beim Bundesgericht angefochten werden.

Die Stadt Kriens teilte am Freitag mit, sie werde das Urteil analysieren und dann über einen allfälligen Weiterzug entscheiden. Man nehme den Entscheid mit Bedauern zur Kenntnis, zumal die Querungsmöglichkeit wichtig sei für die Quartiere beiderseits der Gleise.

veröffentlicht: 23. Oktober 2020 17:15
aktualisiert: 23. Oktober 2020 17:15
Quelle: sda

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