Luzern

Gesetzesänderung: Kantonale Museen sollen zusammengelegt werden

07.03.2022, 10:14 Uhr
· Online seit 07.03.2022, 09:56 Uhr
Der Kanton Luzern möchte das Kulturförderungsgesetz ändern. Das, um einen Zusammenschluss des Historischen- und des Natur-Museums möglich zu machen. Das Kantonsparlament muss nun über das geplante neue Luzerner Museum entscheiden.
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Das Kantonsparlament befindet voraussichtlich in der Juni-Session über die Gesetzesänderung. Vier der sechs Parteien, wie auch fast alle Gemeinden und Behörden, befürworteten den Zusammenschluss bereits in der Vernehmlassung zur vorgeschlagenen Gesetzesänderung im letzten Jahr.

Dagegen äusserte sich eine Mehrheit der Organisationen, Vereine und Verbände sowie praktisch alle Privatpersonen. Hauptkritikpunkt war, dass ein ausgearbeitetes Konzept vorliegen müsse, um den Zusammenschluss beurteilen zu können. Auch der damals vorgesehene neue Museumsstandort, das Zeughaus Musegg, führte eine grosse Zahl von Teilnehmenden dazu, den Zusammenschluss der Museen abzulehnen. Formal gesehen war der künftige Standort des Luzerner Museums kein Gegenstand der Vernehmlassung, schreibt der Kanton Luzern in einer Mitteilung.

SP Kanton Luzern besteht auf Standort an der Reuss

Der Standort gibt weiterhin zu reden. Die SP Kanton Luzern äusserte sich bereits zur neuen Ausgangslage. Sie sei irritiert, dass der Standort Zeughaus Musegg weiterhin ein Thema sei: «Das Parlament hat der Regierung die rote Karte gezeigt. Der Standort Zeughaus ist damit definitiv vom Tisch», sagt Urban Sager, SP Kantonsparlamentarier. Für die SP müsse in dieser Auslegeordnung unbedingt auch die Möglichkeit evaluiert werden, das neue Museum am bisherigen, bewährten Standort zu belassen; in zwei renovierten und architektonisch verbundenen Häusern an der Reuss.

Mit dem Fortschreiten des Prozesses zum Zusammenschluss der beiden Museen, ist die SP Kanton Luzern jedoch zufrieden, wie sie in einer Mitteilung schreibt. Nach Jahrzehnten des Stillstandes bestehe nun endlich die Chance, die beiden Museen inhaltlich und konzeptionell weiterzuentwickeln.

Gesetzesänderung voraussichtlich im Dezember

Nach der Auswertung der Vernehmlassungen liegt nun der Entwurf der Botschaft für die Gesetzesänderung vor. Die erste Beratung der Botschaft ist in der Juni-Session 2022 des Kantonsparlaments vorgesehen, die zweite Beratung in der Septembersession. Die vorgeschlagene Änderung des Kulturförderungsgesetzes untersteht dem fakultativen Referendum. Wird dieses nicht ergriffen, tritt die Gesetzesänderung voraussichtlich am 1. Dezember 2022 in Kraft.

(red.)

veröffentlicht: 7. März 2022 09:56
aktualisiert: 7. März 2022 10:14
Quelle: PilatusToday

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