Getrennte Unterbringung von Asylsuchenden und Ukrainerinnen stösst an Grenzen
Personen mit Schutzstatus S, also Ukrainerinnen und Ukrainer, werden häufig getrennt von regulären Asylsuchenden einquartiert. So beispielsweise im Kanton Bern, wie Gundekar Giebel von der Sozialdirektion gegenüber der «Luzerner Zeitung» sagt: «Wir haben die Erfahrung gemacht, dass es schwierig ist, wenn Personen mit unterschiedlichen Rechten und unterschiedlicher Fluchtgeschichte am selben Ort untergebracht sind.» So dürften diejenigen mit dem Status S arbeiten, reguläre Geflüchtete aber nicht.
Im Kanton Luzern ist die Situation ähnlich. Die Asylsuchenden sind getrennt von den Ukrainerinnen und Ukrainern untergebracht, da es ansonsten zu Spannungen kommen könnte. In Zukunft könne eine Änderung dieser Handhabung aber nicht ausgeschlossen werden, wie die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen der «LZ» mitteilt.
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