Gewerbegebäude im Tribschen wird zum Fall fürs Bundesgericht
Es ist ein weiteres Kapitel im Streit um das Gewerbegebäude an der Tribschenstrasse. Es soll abgerissen werden und einem Neubau für die CSS Platz machen. Mit diesen Plänen hat sich bereits das Luzerner Kantonsgericht beschäftigt und den Abrissplänen im Juli grünes Licht gegeben. Der Innerschweizer Heimatschutz (IHS) und der Schweizer Heimatschutz (SHS) geben sich aber noch nicht geschlagen.
Gebäude hat besonderer Bedeutung
Aus Sicht des Heimatschutzes soll das Gebäude so bleiben wie es ist. Das Gewerbegebäude aus dem Jahr 1933 an der Tribschenstrasse sei ein schweizweit bedeutendes Bauwerk aus der Zeit des «Neuen Bauens», heisst es in einer Mitteilung. Es sei im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz als von «besonderer Bedeutung» (der höchsten Stufe) bewertet und mit dem Erhaltungsziel A bezeichnet, das das Erhalten der Substanz fordert. Dies umfasst ein «generelles Abbruchverbot» und die «obligatorische Beaufsichtigung durch die Denkmalpflege».
Zudem zweifeln der IHS und der SHS an der Rechtmässigkeit des Entscheids des Kantosgerichts. So seien ungenügende Abklärungen und Feststellungen getroffen worden, ein externes Fachgutachten sei von den Vorinstanzen ebenfalls nicht eingefordert. Nun soll sich das Bundesgericht mit dem Entscheid befassen.