Grillstellen und Zeltlager: Schutzbestimmungen sollen gelockert werden
Das Gebiet rund um den Halwiler- und Baldeggersee soll mehr genutzt werden können. Zudem soll aber auch die Natur im und um den See besser geschützt werden.
Die Luzerner Kantonsregierung beantragt dem Parlament deswegen, einen Vorstoss von Adrian Nussbaum (die Mitte) als erheblich zu erklären. Sie wolle unter Einbezug der verschiedenen Anspruchsgruppen «ergebnisoffen» eine Auslegeordnung machen, heisst es in der am Montag publizierten Antwort.
Schönheit der Region erfahren
Während die Regierung «ergebnisoffen» die aus dem Jahre 1992 stammende und 2014 angepasste Schutzverordnung anschauen will, geht es Nussbaum um eine Lockerung. Die Seen sollten nicht nur geschützt werden, schreibt er in seinem Vorstoss. Es sei auch sicherzustellen, dass die Bevölkerung die Schönheit der Region erfahren und die Landwirtschaft handlungsfähig bleiben könnten.
Bauten für Naherholungsmöglichkeiten
So sollen gemäss Vorstoss in der Landschaftssschutzzone Bauten für Naherholungsmöglichkeiten, etwa Grillstellen oder Bänke, zugelassen werden, aber auch Zeltlager oder Infrastrukturen für eintägige Veranstaltungen. Zudem sollen Landwirte Besenbeizen, Schlafen im Stroh oder Campingstellplätze anbieten können.
Die Regierung weist in ihrer Antwort darauf hin, dass die Ausübung landwirtschaftlicher Tätigkeiten in der Landschaftsschutzzone «in jedem Fall» bereits heute gewährleistet sei. Für Stellplätze und Schlafen im Stroh seien die Bestimmungen des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes massgebend. So könne eine Umnutzung von Bauten unter gewissen Umständen schon heute bewilligt werden.
(sda)