Grünes Licht für Neubau im Klostergarten Wesemlin
Zwei Anwohner, die Stiftung Archicultura für Orts- und Landschaftsbildpflege und eine Immobilienfirma hatten bemängelt, dass der Neubau aus Gründen des Denkmalschutzes unzulässig sei und nicht ins Ortsbild passe. Dies weil für den Neubau die Klostermauer durchbrochen werden muss.
Nach dem Kantonsgericht ist nun aber auch das Bundesgericht zur Ansicht gelangt, dass diese nicht unter Denkmalschutz steht.
Erleichterung im Kapuzinerkloster
Wie die Verantwortlichen des Kapuzinerklosters Wesemlin am Donnerstag mitteilen, sind sie über den Entscheid sehr erleichtert. Der Neubau «Francesco» sei ein zentrales Element, um den Klosterbetrieb sicherzustellen.
Bis die Planung nach der langen Pause jedoch weitergehen kann, könne es einige Monate dauern.
30 Wohnungen auf sechs Stöcken
Im Neubau sollen auf sechs Stöcken 30 Wohnungen realisiert werden. Mit den erwarteten Mieteinnahmen wollen die Kapuziner den Betrieb des Klosters sichern. Weil die Zahl der Mönche abnimmt, sei dieser nämlich gefährdet.