Gericht

Hammerschlag auf den Kopf: 5 Jahre Gefängnis und Landesverweis

13.07.2020, 09:12 Uhr
· Online seit 13.07.2020, 05:48 Uhr
Das Luzerner Kriminalgericht hat einen 36-jährigen Mann zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Der Beschuldigte hatte in Luzern einen Mitbewohner mit einem Hammer schwer verletzt. Er wurde der versuchten vorsätzlichen Tötung für schuldig befunden.
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Wie aus dem am Sonntag veröffentlichten Urteil hervorgeht, wurde der Beschuldigte mit einer verminderten Schuldfähigkeit verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre Gefängnis gefordert. Der Mann aus Gambia wird ausserdem für zwölf Jahre des Landes verwiesen.

Die Tat ereignete sich im Juli 2017. Der Beschuldigte kam spätnachts nach Hause und hörte in seinem Zimmer laut Musik. Deshalb bat ihn sein Mitbewohner, dessen Kind und Frau bereits schliefen, um Ruhe. Es kam zum verbalen Streit.

«I kill you»

Gemäss der Anklageschrift hob der 36-Jährige sein T-Shirt und präsentierte einen Hammer. Er soll seinem Mitbewohner «I kill you» gesagt und mit dem Hammer auf den Kopf geschlagen haben.

Das Opfer kippte zu Boden und war rund eine Minute bewusstlos. Der Mann erlitt eine Trümmerfraktur der Schädeldecke sowie eine Hirnblutung. Wie es im Urtei heisst, war die Verletzung lebensbedrohlich und der Mann musste notoperiert werden.

Er lag während rund drei Wochen im Spital und leidet noch heute unter der Attacke.

Der beschuldigte Gambier ist geständig, in der Nacht den Mann mit dem Hammer geschlagen zu haben. Er sagt jedoch, er könne sich nicht an die Tatnacht erinnern und habe dem Opfer auch nicht mit den Worten «I kill you» gedroht.

«Äusserst aggressiv» vorgegangen

Das Gericht hält fest: «Die Tat war zwar ungeplant und geschah aus der Situation heraus.» Dass der Beschuldigte jedoch einen Hammer dabeihatte, habe die Tatausführung erleichtert.

Der Mann sei dabei «äusserst aggressiv» vorgegangen und habe «eine grosse Gewaltbereitschaft» gezeigt. Das Gericht hält fest: «Er handelte zielgerichtet und ohne zu zögern.» Gemäss dem Gericht liege die Tatschwere näher bei der Grenze zum Mordversuch als bei derjenigen zum versuchten Totschlag.

Das Gericht rechnet dem Beschuldigten bereits 2,5 Jahre Gefängnis an.

Gegen das Urteil wurde bereits Berufung angemeldet, es ist noch nicht rechtskräftig.

veröffentlicht: 13. Juli 2020 05:48
aktualisiert: 13. Juli 2020 09:12
Quelle: PilatusToday

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