«Hör uf, hör uf! – Mach kei Scheiss»: Messerstecher vor Gericht
Sonntagmorgen, 3. September 2017, 05.30 Uhr. Die letzten Gäste der Bar Roadhouse in Luzern verlassen das Gebäude. Noch anwesend ist eine Gruppe im Raucherraum. Türsteher F. betritt das Séparée und fordert die drei männlichen und die beiden weiblichen Gäste auf, das Lokal zu verlassen. Man wolle Feierabend machen.
Stimmungswechsel innert Sekunden
Nachdem der Beschuldigte M. darum bittet, noch fünf weitere Minuten bleiben zu dürfen und dies verneint wird, schlägt die Stimmung um: M., ein Kosovar, wird aggressiver und droht dem Türsteher auf Albanisch mit dem Tod, wenn sich dieser nicht verpissen würde. F. versteht die Drohungen, da er selbst albanisch spricht. Nachdem M. mehrmals verdächtig in seine Gesässtasche greift und den Türsteher auch körperlich angreift, zückt dieser einen Pfefferspray und setzt ihn gegen den Beschuldigten ein.
«Mach kein Scheiss»
Zwischen 06:00 Uhr und 06:06 Uhr: Der Beschuldigte M. und seine Freunde befinden sich nun vor dem Eingangsbereich der Bar. Jemand aus der Gruppe geht zum Türsteher und verlangt nach Wasser, um dem Beschuldigten damit die Augen auswaschen zu können. F. willigt ein und bringt dem Beschuldigten ein Glas Wasser. Als dieser realisiert, dass der Türsteher vor ihm steht, kommt es erneut zu einem kurzen Wortwechsel. In der Folge greift der Beschuldigte in seine Gesässtasche, nimmt ein Messer hervor und rammt es dem Türsteher ohne zu zögern und mit voller Wucht aus unmittelbarer Nähe in dessen Unterbauch. Ein Freund von M. versuchte noch vergeblich M. von der Tat abzuhalten: «Hör uf, hör uf! – Mach kei Scheiss.» Doch der Beschuldigte ist schneller, das Messer dringt tief ein. Dem Begleiter gelingt es jedoch, ein weiteres Zustechen des Beschuldigten zu verhindern, indem er ihn zurückhält.
Sieben Jahre Gefängnis
Der Türsteher überlebte die Tat schwer verletzt. Im Kantonsspital Luzern wurde in der Folge eine 2,5 cm breite und rund 10 cm tiefe Einstichwunde festgestellt.
Wegen dieser Tat soll der Beschuldigte M. für sieben Jahre ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern fordert zudem einen Landesverweis von zwölf Jahren.
Der Fall wird heute vor dem Luzerner Kriminalgericht verhandelt.
+++ Update folgt +++