Luzerner Gerichte

Hohe Akzeptanz der Luzerner Gerichtsentscheide

· Online seit 23.03.2021, 09:12 Uhr
Die Luzerner Gerichte haben 2020 den Wechsel ihrer Mitarbeitenden ins Homeoffice mit zahlreichen Digitalisierungsschritten unterstützt. Gleichzeitig bleiben die Präsenz und die Sichtbarkeit vor Ort für die Justiz unverzichtbar.
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Der Lockdown im Frühling 2020 hatte auch für die Luzerner Gerichte starke Auswirkungen, wie der Kanton Luzern in einer Mitteilung schreibt. So führte das reduzierte soziale Leben zu tieferen Fallzahlen sowohl bei den Friedensrichterinnen und Friedensrichtern als auch bei den erstinstanzlichen Gerichten. Gleichzeitig stiegen die Fallzahlen bei der Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht an.

Die Entscheide der Luzerner Gericht werden akzeptiert

Die Akzeptanz der erstinstanzlichen Gerichte ist auch im Jahr 2020 unverändert «sehr hoch» geblieben, wie der Kanton schreibt. Über 95 Prozent der Entscheide der erstinstanzlichen Gerichte blieben unangefochten. Auf der anderen Seite konnten am Kantonsgericht erstmals deutlich mehr Straffälle erledigt werden als eingingen. Wie der Kanton weiter schreibt, stiegen trotz dem schwierigen Coronajahr die Konkursfälle nur leicht an. «Eine eigentliche Konkurswelle ist bisher ausgeblieben»

Wegen Corona: Digitale Weiterentwicklung unterstützt

Corona hatte aber nicht nur Auswirkungen auf die Straffälle, sondern auch auf die Arbeit der Mitarbeitenden der Luzerner Justiz. So sind seit dem letzten Frühling viele im Homeoffice. Dieser erzwungene Wechsel konnte jedoch mit zahlreichen Digitalisierungsschritten unterstützt werden, schreibt der Kanton: Zugang zu juristischen Datenbanken, Telefonie über Skype oder die Übernahme digitaler Akten von Vorinstanzen des Kantonsgerichts. Ausserdem sei auch das Streaming von Verhandlungen des Kantonsgerichts in andere Säle von Medienschaffenden genutzt und geschätzt worden, so der Kanton.

Trotz Digitalisierung: Sichtbarkeit ist entscheidend

Die Pandemie hat gezeigt, dass digitale Werkzeuge zwar die Arbeit erleichtern, jedoch den persönlichen Austausch nicht ersetzen können, schreibt der Kanton abschliessend. «Für die Erfüllung der Aufgaben der Justiz bleibt die Präsenz und die Arbeit vor Ort unverzichtbar.» Deshalb fänden die Verhandlungen weiterhin im Gericht statt. Die Mitarbeitenden der Gerichte benötigen den persönlichen Austausch, «um ihre anspruchsvolle Aufgabe erfüllen zu können.»

(red.)

veröffentlicht: 23. März 2021 09:12
aktualisiert: 23. März 2021 09:12
Quelle: PilatusToday

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