Ohne Namen ausgestellt

Impfbüchlein am LUKS sorgt für Verwirrung

3. Mai 2021, 17:14 Uhr
Das Luzerner Kantonsspital sorgt mit seinem Vorgehen bei der Corona-Impfung für Stirnrunzeln: Es gibt Impfbüchlein ab, die nicht persönlich ausgestellt und damit übertragbar sind. Das Spital sieht darin kein Problem.
Wer sich am Luzerner Kantonsspital gegen das Coronavirus impfen lässt, erhält nach der Impfung einen internationalen Impfausweis. (Symbolbild)
© KEYSTONE/DPA-Zentralbild/PATRICK PLEUL
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Wer sich am Luzerner Kantonsspital LUKS gegen das Coronavirus impfen lässt und kein Impfbüchlein besitzt oder dieses zu Hause vergessen hat, erhält nach der Impfung einen internationalen Impfausweis. Im gelben Büchlein ist eingetragen, wann die Impfung stattgefunden hat und welcher Impfstoff verabreicht wurde. Soweit so gut.

Der Redaktion von PilatusToday ist jedoch ein Fall bekannt, in welchem das Impfbüchlein mit bestätigter Corona-Erstimpfung nicht personalisiert ausgehändigt wurde. Die Person erhielt einen Impfausweis, in welchem weder Name noch Geburtsdatum oder Pass-/ID-Nummer vermerkt wurden. Der Person wurde gesagt, dass sie diese Angaben zu Hause eintragen könne.

Dieses Vorgehen überrascht. Denn Impfausweise mit einer bestätigten Corona-Impfung sind in der Schweiz ein seltenes Gut, da nach wie vor viele Personen nicht gegen das Virus geimpft sind. Dies birgt die Gefahr, dass die Person das Impfbüchlein rein theoretisch verkaufen oder weitergeben könnte, weil der Name nicht vom Spital eingetragen wurde.

Kantonsspital relativiert

Das Luzerner Kantonsspital sieht darin allerdings kein Problem, wie die Kommunikationsabteilung auf Anfrage schreibt: «Die Gefahr eines Missbrauchs ist aus unserer Sicht klein, da die Registrierung einer anderen Person keinen Vorteil bringt.» Massgebend sei die elektronische Bestätigung der Impfung durch das Impfzentrum. Diese erfolge durch das Spital und sei nicht übertragbar. 

Weiter lässt das LUKS verlauten, dass zusätzlich zum gelben Impfbüchlein auch eine elektronische Impfbestätigung ausgestellt wird. Mit dieser Impfbestätigung könne eine Immunität «vollständig elektronisch ausgewiesen werden.»

(scd)

Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 3. Mai 2021 16:56
aktualisiert: 3. Mai 2021 17:14
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