Geburt

Kanton lockert Regeln bei Mutterschaftsurlaub

· Online seit 28.11.2022, 10:03 Uhr
Der Kanton Luzern gewährt seinen Mitarbeiterinnen ab 2023 den gesamten Mutterschaftsurlaub von 16 Wochen ab dem Zeitpunkt der Geburt. Muss eine schwangere Frau ihre Arbeit wegen Beschwerden zwei Wochen vor der Geburt niederlegen, werden diese beiden also künftig nicht mehr dem Mutterschaftsurlaub angerechnet.
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Auch der Kanton Luzern sei vom Fachkräftemangel betroffen, sodass das Rekrutieren von Mitarbeitenden herausfordernd sei, teilte die Staatskanzlei am Montag mit.

Massnahmen wie der bessere Mutterschaftsurlaub würden zur Arbeitgeberattraktivität beitragen, begründet die Regierung diesen Schritt. Attraktivität beinhalte nicht nur Saläre, sondern weitere Elemente, wie etwa agiles und flexibles Arbeiten sowie generell gute Rahmenbedingungen, wird Finanzdirektor Reto Wyss (Mitte) zitiert.

Diese Anpassung geht auf einen Vorstoss von Melanie Setz Isenegger (SP), welcher das Kantonsparlament im Mai dieses Jahres teilweise erheblich erklärt hatte.

veröffentlicht: 28. November 2022 10:03
aktualisiert: 28. November 2022 10:03
Quelle: sda

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