Verwaltung

Kanton Luzern entliess Asylzentren-Leiter widerrechtlich

· Online seit 13.11.2020, 15:44 Uhr
Der Kanton Luzern hat den ehemaligen Abteilungsleiter der Asylzentren im Jahr 2018 zu Unrecht entlassen. Zu diesem Urteil kommt das Kantonsgericht, das eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde des 45-Jährigen gutgeheissen hat.
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Der Mann hatte seine Position bei der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (Daf) des Kantons Luzern im Juli 2017 angetreten. Wie dem Kantonsgerichtsurteil, das er als Beschwerdeführer am Freitag den Medien zugänglich machte, zu entnehmen ist, wollte ihm die Dienststellenleiterin ein Jahr später kündigen, da er für die Stelle nicht geeignet sei.

In der Folge wurde der Mann krankgeschrieben. Ein Vertrauensarzt hielt sodann fest, es sei für die bisherige Anstellung mit einer dauernden arbeitsplatzbezogenen vollständigen Arbeitsunfähigkeit zu rechnen. Daraufhin löste der Kanton das Arbeitsverhältnis infolge dauernder Arbeitsunfähigkeit auf. Dagegen erhob der Mann Beschwerde.

Laut dem Kantonsgericht war diese Kündigung rechtswidrig. Weitere Abklärungen wären demnach nötig gewesen, um zu überprüfen, ob eine Rückkehr des Abteilungsleiters aus gesundheitlichen Gründen wirklich nicht mehr möglich sei.

«Unbehelflich»

Das Gericht moniert, die Kündigung hätte nicht alleine auf dem Bericht des Vertrauensarztes fussen dürfen. Zwar unterliege dieser der Schweigepflicht. Allerdings hätte die Dienststelle um eine Entbindung von dieser beim Beschwerdeführer ersuchen müssen. Sich bloss auf die Schweigepflicht zu berufen, sei «unbehelflich».

Zudem gebe es Zweifel an der attestierten dauerhaften Arbeitsunfähigkeit durch den Vertrauensarzt. So habe ein Privatgutachter eine volle Arbeitsfähigkeit für die bisherige Anstellung in Aussicht gestellt, eine psychische Störung, die als Reaktion auf die Freistellung aufgetreten sei, sei abgeklungen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Auf die Frage nach einem allfälligen Weiterzug hiess es beim Gesundheits- und Sozialdepartement des Kantons Luzern, man werde das Urteil nun analysieren.

Entscheide zu Entschädigungen für den zu unrecht Entlassenen sind noch nicht gefallen. Diese seien Teil eines weiteren Klageverfahrens, hielt der Beschwerdeführer in einer Mitteilung fest. Er wies darauf hin, dass er dem Kanton vergeblich einen aussergerichtlichen Vergleich angeboten habe. In der Sache seien zudem noch weitere Gerichtsverfahren hängig, etwa wegen Arbeitszeugnissen.

veröffentlicht: 13. November 2020 15:44
aktualisiert: 13. November 2020 15:44
Quelle: sda

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