Staatsnahe Betriebe

Kanton Luzern führt Geschlechterquote ein

10.08.2021, 06:30 Uhr
· Online seit 10.08.2021, 05:41 Uhr
Eine Frauenquote in Leitungsgremien und Berichte zum Klimaschutz: Dies verlangt der Kanton Luzern künftig von gewissen Unternehmen und Organisationen, an denen er beteiligt ist. Die Kantonsregierung hat die Beteiligungsstrategie entsprechend angepasst.
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Insgesamt ist der Kanton Luzern an 52 Organisationen beteiligt. Dazu gehören unter anderem das Kantonsspital, die Kantonalbank, die Hochschule oder das Sozialversicherungszentrum WAS. Ein Teil dieser Unternehmen und Organisationen muss künftig Vorgaben zur Gleichstellung einhalten. Auch zum Thema Klimaschutz muss neu Rechenschaft abgelegt werden.

Nicht für alle verpflichtend

Die neuen Regeln gelten allerdings nicht für alle, sondern lediglich für 24 Organisationen, an welchen der Kanton beteiligt ist. Er hat seine Strategie überarbeitet und neu festgelegt, welche Ziele er als Beteiligter verfolgt. Erstmals eine solche Strategie festgelegt hatte die Luzerner Kantonsregierung im Jahr 2013.

Die neue Strategie sieht unter anderem eine weiche Geschlechterquote vor. Das heisst, dass in den obersten Leitungsgremien – sprich im Verwaltungsrat und Stiftungsrat – beide Geschlechter zu mindestens 30 Prozent vertreten sein müssen. Wird die Vorgabe nicht eingehalten, muss das Unternehmen dies begründen.

Saubere Weste nachweisen

Besondere Vorschriften gelten für das Sozialversicherungszentrum WAS, das Kantonsspital, die Psychiatrie, die Gebäudeversicherung sowie um den Luzerner Verkehrsverbund. Hier müssen Personen, die sich zur Wahl in den Verwaltungs- oder Stiftungsrat stellen, eine saubere Weste nachweisen, indem sie einen Betreibungs- und Strafregisterauszug vorlegen.

Auch Klimaschutz wird strenger kontrolliert

Weiter macht der Kanton 19 Unternehmen und Organisationen klimapolitische Vorgaben. Die Luzerner Kantonsregierung verlangt neu einen Klimabericht. In diesem müssen die Organisationen aufzeigen, wie sie das Ziel der Klimaneutralität erreichen wollen.

Diese Vorgaben gelten unter anderem für das Kantonsspital, die Kantonalbank, die Pensionskasse und die Gebäudeversicherung. Dies, weil sie viel bauen oder viele Immobilien besitzen.

(red.)

veröffentlicht: 10. August 2021 05:41
aktualisiert: 10. August 2021 06:30
Quelle: PilatusToday

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