Heute sind schätzungsweise 25 bis 40 Prozent der Schweizer Schafbestände mit der Moderhinke infiziert, wie das Gesundheits- und Sozialdepartement des Kantons Luzern am Dienstag mitteilt. Da lokale Bekämpfungsversuche scheiterten, startet nun ab 1. Oktober ein nationales Programm.
Dieses sieht jährliche Kontrollen der Schafbestände vor. Die erste Untersuchungsperiode dauert bis am 31. März 2025. Bei den Schafen werden Proben entnommen und die Ergebnisse in einer Tierverkehrs-Datenbank festgehalten.
Teilnahme ist Pflicht
Wird die Moderhinke nachgewiesen, wird die betroffene Tierhaltung gesperrt und eine Sanierung vorgenommen. Diese beinhaltet den Klauenschnitt, ein Klauenbad sowie Biosicherheitsmassnahmen. Über die Massnahmen entscheidet der Veterinärdienst Luzern.
Für die Tierhaltenden gilt eine Mitwirkungspflicht, so der Kanton. Wird die Probeentnahme verweigert und es liegt am Ende der Untersuchungsperiode kein Ergebnis vor, wird die betroffene Tierhaltung gesperrt und eine Beprobung angeordnet.
Schafhalter müssen sich an Kosten beteiligen
Laut Mitteilung trägt die Tierseuchenkasse die Kosten für den Erstuntersuch sowie den ersten Untersuch nach einer allfälligen Sanierung. Die Schafhaltenden müssen sich pro Sammelprobe – das heisst ab zehn Tieren – mit 30 Franken jährlich beteiligen, maximal aber 90 Franken pro Schafherde.
Die Moderhinke wird durch ein Bakterium verursacht. Sie ist laut Kanton für den Menschen sowie andere Tiere ungefährlich. Im Krankheitsfall kann sie für Schafhaltende zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten führen, so der Kanton.
Der Bund will die Ausbreitung der Seuche einschränken, deshalb ist das Baden der Klauen vor dem Alpaufzug der Schafe Pflicht. Die Oberallmeindkorporation Schwyz nutzte dafür eine Schaf-Waschstrasse.
(sda)