Wegen Missbrauch
Kanton Luzern passt Härtefallregeln an – kein Geld für Steuerschuldner
· Online seit 12.03.2021, 13:48 Uhr
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Wie der Kanton schreibt, sei es wichtig, dass die Gelder an die richtigen Unternehmen fliessen. Deswegen habe man drei weitere Ausschlusskriterien definiert, um einen missbräuchlichen Bezug der Härtefallgelder zu vermeiden.
Folgende Unternehmen sind neu von den Härtefallmassnahmen ausgeschlossen:
- Firmen mit offenen Staats- und direkten Bundessteuern für die Jahre 2019 oder früher.
- Firmen mit offenen Betreibungsverfahren im Zusammenhang mit Steuern.
- Firmen, deren Steuern für die Jahre 2018, 2019 oder 2020 sich noch in der Veranlagungsphase befinden. Also Unternehmen, die noch über keine definitive Steuerrechnung verfügen.
Ausgenommen von den ersten zwei Änderungen sind Betriebe, die mit den Steuerämtern eine Zahlungsvereinbarung abgeschlossen haben. Die Anpassung tritt ab 13. März in Kraft und gilt auch für alle hängigen Gesuche.
Weiter schreibt der Kanton, dass bisher rund 1,5 Milliarden Franken an Unterstützungsgeldern in die Luzerner Wirtschaft geflossen sind.
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