ÖV

Kanton schliesst Luzerner Stadtrat aus Verkehrsverbund aus

· Online seit 08.09.2021, 17:46 Uhr
Der Luzerner Regierungsrat schliesst Mitglieder der Luzerner Stadtregierung aus dem Führungsgremium des Verkehrsverbunds Luzern (VVL) aus, dies als Reaktion auf die Subventionsaffäre rund um die Luzerner Verkehrsbetriebe (VBL). Die Stadt kann aber durch eine Fachperson vertreten sein.
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Der Regierungsrat habe die Verordnung über den öffentlichen Verkehr (ÖVV) angepasst, teilte die Luzerner Staatskanzlei am Mittwoch mit. Damit wird die Zusammensetzung des Verbundrates des VVL neu geregelt, der für den öffentlichen Verkehr im Kanton zuständig ist. Weiterhin soll der Rat aus vier Gemeinde- und drei Kantonsvertretern bestehen.

Die Unvereinbarkeiten mit der Tätigkeit als Verbundrat würden geschärft. Nicht mehr dem Gremium angehören dürfen neu Stadt- oder Gemeinderäte eines Gemeindewesens, das ein Transportunternehmen besitzt, mit dem der VVL geschäftet. Dies betrifft die Stadt Luzern als Eignerin der VBL.

In der Vernehmlassung hatte sich der Luzerner Stadtrat gegen diese Regelung gestemmt. Mobilitätsdirektor Adrian Borgula (Grüne) sagte damals, für ihn sei die Vertretung der Stadt im Verbundrat mit einem Mitglied der politisch verantwortlichen Exekutive zwingend.

Stadt als wichtige ÖV-Drehscheibe

Dies sieht die Kantonsregierung anders. Allerdings werde der Ausstand auf Exekutivmitglieder beschränkt, schreibt der Regierungsrat. So könne die Stadt Luzern weiterhin im Verbundrat vertreten sein, wenn eine Fachperson aus ihren Reihen für den Rat vorgeschlagen werde.

Ursprünglich wollte der Kanton die Stadt vollständig ausschliessen, wogegen sich auch der Verband Luzerner Gemeinden (VLG) wehrte. Auf Anfrage sagte Borgula, die Stadt begrüsse es sehr, dass sie immerhin mit einem Verwaltungsmitglied dabei sein könne.

Auch die Zusammensetzung des Verbundrats wollte die Regierung ändern. So hätten nur noch drei Vertreter aus den Gemeinden, zwei des Kantons und zwei Unabhängige Einsitz nehmen sollen. Es sei positiv, dass der Regierungsrat die Anliegen von Stadt und VLG zumindest teilweise aufgenommen habe, sagte Borgula.

Der Verbundrat habe nämlich nicht primär nur eine fachliche sondern auch eine mobilitätspolitische Aufgabe. Daher sei es wichtig, dass die Gemeinden weiterhin eine starke Stimme hätten. Die Stadt als wichtige ÖV-Drehscheibe und mit dem Projekt Durchgangsbahnhof müsse ebenfalls vertreten sein.

Amtsdauer verkürzt

Die vier Gemeindevertreter dürften laut Borgula nun weiterhin aus der Stadt, einer Agglomerationsgemeinde, einer Landgemeinde und einer Gemeinde mit Verkehrsknotenfunktion stammen. Vorschläge für Vertreter einbringen dürfen sowohl VLG als auch die regionalen Entwicklungsträger.

Ein Anlass für die Reform des VVL-Rats war die Subventionsaffäre der VBL gewesen. Das städtische Unternehmen steht im Verdacht, von 2010 bis 2017 vom VVL und vom Bund total 16 Millionen Franken zu hohe Subventionen bezogen zu haben.

Mit Blick auf diese Ereignisse, aber auch aus Governance-Überlegungen überprüfte der Regierungsrat die Strukturen des Verbundrates nach zwölf Jahren. Mehr Gewicht erhalten soll die Fachexpertise bei der Auswahl der Vertreterinnen und Vertreter. Diese sollen Kompetenzen in den Bereichen neue Formen der Mobilität und Digitalisierung einbringen können.

Die Amtsdauer für die Mitglieder wird neu von vier auf zwei Jahre verkürzt. Zudem werden Mandatsverträge eingeführt, die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Verbundrätinnen und -räte regeln.

veröffentlicht: 8. September 2021 17:46
aktualisiert: 8. September 2021 17:46
Quelle: sda

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