Tierquälerei

Kantonsgericht bestätigt Schuldspruch gegen Springreiter Estermann

20.01.2021, 10:50 Uhr
· Online seit 20.01.2021, 10:45 Uhr
Mitte Dezember hat vor dem Luzerner Kantonsgericht die Berufungsverhandlung gegen den Springreiter Paul Estermann stattgefunden. Heute wurde das Urteil bekannt gegeben. Das Kantonsgericht bestätigt im Wesentlichen das Urteil des Bezirksgerichts Willisau.
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Das Kantonsgericht Luzern spricht den Beschuldigten der mehrfachen vorsätzlichen Tierquälerei schuldig. Demnach hat Estermann 2015 den Wallach «Lord Pepsi» und 2016 die Stute «Castlefield Eclipse» unnötig hart mit der Peitsche traktiert. In zwei Fällen sprach das Kantonsgericht den Springreiter frei.

Das Kantonsgericht spricht eine Geldstrafe von 105 Tagessätzen zu je 160.- Franken auf Bewährung aus. Zudem muss der Beschuldigte 80 Prozent der Verfahrenskosten tragen.

Das Kantonsgericht bestätigt damit im Wesentlichen, was bereits das Bezirksgericht Willisau entschieden hatte. Damals wurde Estermann zu 100 Tagessätzen zu je 160.- Franken und einer Busse verurteilt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Estermann kann das Urteil an das Bundesgericht weiterziehen.

So hatte das Tele 1 über den Fall berichtet

Quelle: Tele 1

(red.)

veröffentlicht: 20. Januar 2021 10:45
aktualisiert: 20. Januar 2021 10:50
Quelle: PilatusToday

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